04.10.2015 – 12:39
Ansbach (ots) – Elf Tage lang wurde die B 13, nördlich und südlich von Ansbach, schwerpunktmäßig durch die Polizeidienststellen überwacht.
Das technische Überwachungsgerät der Verkehrspolizei, sogenannte „Einseitensensoren“ (hierbei wird die Geschwindigkeit gemessen und der Fahrzeugführer fotografiert; das Messgerät kann jedoch auf einer Seite stehen und beide Fahrtrichtungen erfassen) kam 32 Mal zum Einsatz. Hierbei fuhren 25.976 Fahrzeuge durch die Überwachungsgeräte. Es wurden 122 Anzeigenverstöße, (mehr als 20 km/h zu schnell, mindestens 70 Euro Bußgeld und mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister) und 362 Verwarnungen (bis 20 km/h zu schnell, Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro) festgestellt. Zwölf Kraftfahrzeugführer haben die Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten. Sie müssen mit einem Fahrverbot von einem bis zwei Monaten rechnen und mit zwei Punkten im Fahreignungsregister. Die Bußgelder belaufen sich von 160 bis 600 Euro.
Das Handlasermessgerät kam 21 Mal zum Einsatz. Hiermit können Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von 1000 m gemessen werden, auch bei einem Überholvorgang. Der Fahrzeugführer wird an einer Kontrollstelle angehalten.
Bei der Kontrolle des Überholverbotes, unmittelbar vor der Stadt Ansbach, wurden fünf Verstöße festgestellt. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Verstoß ein Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister vor.
Am Montag, 28.09.2015, war ein Polizeibeamter gegen 08:30 Uhr mit seinem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Dienst. Er konnte beobachten, wie eine 59-jährige Pkw-Fahrerin mit ihrem PS-starken Fahrzeug auf Höhe Oberhessbach in einer langgezogenen und leichten Rechtskurve einen Sattelzug überholte, obwohl man auf der Strecke den Gegenverkehr absolut nicht überblicken konnte. Als sie etwa auf Höhe des Führerhauses des Lkw war, kam ihr ein Pkw entgegen. Dieser musste eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Der Sattelzug musste ebenfalls stark bremsen und hinterließ eine 12,5 m lange Blockierspur. Die Frau konnte in Ansbach angehalten werden.
Gegen die Frau wird ein Strafverfahren wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ eingeleitet. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor und weiterhin den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Täter als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gilt.
Festzustellen ist, dass in Zeiten mit wenig Lkw-Verkehr, die Beanstandungsquoten auf der B 13 überdurchschnittlich hoch sind. Bei einer Nachtmessung lag diese bei 10,46 %, bei einer Sonntagsmessung 4,55 %.
Um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wird die B 13 auch in Zukunft verstärkt überwacht werden. (Quelle: PI Ansbach) / Rainer Seebauer
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