POL-HI: Gaunertrick misslingt

30.09.2015 – 14:06

Hildesheim (ots) – (clk.) Eine 74-Jährige Hildesheimerin hat es der Aufmerksamkeit und dem Mißtrauen einer Schalterbediensteten eines Geldinstitutes zu verdanken, dass sie noch im Besitz ihrer kompletten Rücklagen ist. Nach den bisherigen Ermittlungen der Hildesheimer Polizei klingelte gestern, 29.09.2015, gegen 13:20 Uhr, bei der 74-Jährigen das Telefon. Es meldete sich ein männlicher Anrufer der vorgab, von der Hildesheimer Polizei zu sein. Er erklärte ihr, dass gegen sie eine Strafanzeige vorliege. Es gehe um nicht gezahlte Forderungen in Höhe von 8000,00 Euro für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Da die Frau vor etwa 10 Jahren mal an einer kleineren Lotterie teilgenommen hatte und sich letztendlich eines Anwaltes bedienen musste um aus dem damaligen Vertrag herauszukommen, sagte sie dem Anrufer, dass die Sache doch erledigt sei. Nunmehr gab der angebliche Polizist an, mit dem Anwalt, dessen Namen er zwischenzeitlich erfahren hatte, sprechen zu wollen. Schon nach kurzer Zeit meldete sich der Polizist erneut. Er habe mit dem Anwalt vereinbart, dass sich die Rückzahlung um 4000,00 Euro verringert habe und dass sie, falls sie die restlichen 4000,00 Euro nun sofort per Überweisung über die Western Union Bank auf ein Konto in der Türkei schicke, die Anzeige fallen gelassen würde. Falls sie in der Bank nach dem Grund der Auslandsüberweisung gefragt werde, solle sie sagen, Verwandte würden das Geld benötigen. In der Bank angekommen wollte die 71-Jährige die Überweisung vornehmen. Dabei fiel der Schalterbediensteten aber die Aufgeregtheit ihrer Kundin auf, weshalb sie sie im Vertrauen an die Seite nahm und nach dem Grund der Überweisung fragte. Zunächst bestand die Kundin auf der Ausrede, das Geld sei zur Unterstützung der Familie in der Türkei vorgesehen. Allerdings nahm ihr die Bedienstete das nicht ab. Schließlich erzählte die Rentnerin die wahre Geschichte. Die dann informierte Polizei nahm die Ermittlungen auf. Eine Anzeige wegen versuchten Betruges ist geschrieben worden. Wie schon zu vermuten stand, hat der damalige Rechtsanwalt der Rentnerin gestern keine Verhandlungen mit einem Polizisten über die Einstellung eines Verfahrens und Halbierung der geforderten Geldsumme gesprochen. Nur dem umsichtigen Verhalten und Vorgehen der 62-Jährigen Schalterbediensteten hat es die Rentnerin zu verdanken, dass sie ihr Geld nicht „zum Fenster“ rausgeworfen hat.

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Quelle: news aktuell / dpa