29.09.2015 – 09:59
Kiel (ots) – 28 Jahre alter Lübecker war zur Festnahme ausgeschrieben worden.
Gestern Vormittag, 28.09.2015, klingelten Beamte der Bundespolizei an der Tür eines 28-jährigen. Als Dieser öffnete und sich den Beamten gegenüber ausgewiesen hatte, konfrontierten die Bundespolizisten ihn mit einem Stafvollstreckungshaftbefehl. Wegen „Erschleichens von Leistungen“ – bekannt als schwarzfahren – in 13 Fällen, war er zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1500,- Euro verurteilt worden, in Tagessätzen von je 10,- Euro. Da er nur einen geringen Teil der Zahlung geleistet hatte, hätte er 121 Tage als „Ersatzfreiheitsstrafe“ hinter „Schwedischen Gardinen“ verbringen müssen. Eine Ladung zum Strafantritt hatte er bereits erhalten, war dort aber nicht erschienen. Durch die Bundespolizei wurde ihm der Haftbefehl eröffnet und letztmalig die Möglichkeit gegeben, die noch offene Rechnung in Höhe von 1350,- Euro zu begleichen. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, ging die direkte Fahrt mit einem Fahrzeug der Bundespolizei in die nächste Justizvollzugsanstalt.
Im Rahmen der Belehrung wurde der 28-jährige übrigends auch mit der Tatsache konfrontiert, dass inzwischen gem. Aktenlage bereits 4 neu Anzeigen in Sachen „schwarzfahren“ vorlägen. Der Mann wollte sich dazu nicht äußern, der nächste „Hausbesuch“ scheint nicht lange auf sich warten zu lassen!?!
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