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Gemeinsame Medieninformation von Staatsanwaltschaft Görlitz und Polizeidirektion Görlitz
Verantwortlich: Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu, Polizeioberkommissar Michael Günzel
Stand: 28.09.2015, 17:00 Uhr
Das tödliche Ereignis auf der B6 bei Fischbach war der Versuch eines erweiterten Suizids
Bezug: 2. Medieninformation der Polizeidirektion Görlitz vom 27.09.2015
<P>Das tödliche Ereignis vom 27. September 2015 auf der B6 bei Fischbach, welches zwei Kleinkinder (5 und 4 Jahre alt) das Leben kostete, war offensichtlich kein Verkehrsunfall.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der Vater der Kinder, ein 46-jähriger Kosovo-Albaner, den Versuch eines sogenannten erweiterten Suizids unternahm. Hintergrund der Tat sind familiäre Zerwürfnisse. Die Frau des Tatverdächtigen hatte sich vor Kurzem von ihrem Ehemann getrennt. Dieser hatte die Kinder am Wochenende absprachegemäß bei sich. Er hat inzwischen eingeräumt, diese und sich selbst mittels des absichtlich herbeigeführten Aufpralls mit seinem Fahrzeug auf einen Baum töten gewollt zu haben.
Während der Beschuldigte den Aufprall (nicht schwer) verletzt überlebte, starben die beiden Kinder noch am Unfallort.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bautzen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz am 28. September 2015 gegen den Tatverdächtigen einen Haftbefehl erlassen. Es wird wegen des Verdachts des Mordes bei Annahme niedriger Beweggründe ermittelt.
Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.
Die Mordkommission der Kriminalpolizeiinspektion Görlitz hat die Ermittlungen übernommen. Mittels eines Unfallanalytikers sollen die exakten Gegebenheiten des zur Kollision mit dem Straßenbaum führenden Geschehens geklärt und auch überprüft werden, wer von den Fahrzeuginsassen angeschnallt war.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft die Obduktion der Kindsleichen beantragt.
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Quelle: Polizei Sachsen