27.09.2015 – 18:30
Goslar (ots) – Am heutigen Sonntag, d. 27 September 2015, führten Beamtinnen und Beamte der Motorradkontrollgruppe „Task-Force-Krad“ der Polizeiinspektion Goslar bei herbstlichem Sonnen- und idealem Motorradwetter gezielte Kontrollen durch. Zunächst wurde eine allgemeine Motorradkontrolle auf der B 4 zwischen Bad Harzburg und Torfhaus in Höhe des Radau-Wasserfalls durchgeführt. Hauptaugenmerk wurde auf den ordnungsgemäßen Zustand der Motorräder und die Fahrtauglichkeit der Motorradfahrer gelegt. Zum Ende der Saison werden leider immer Motorradfahrer angetroffen, die ihre Bereifung noch in die Winterpause „retten“ wollen und mit Reifen im öffentlichen Verkehrsraum fahren, bei denen die erforderliche Mindestprofiltiefe zum Teil erheblich unterschritten wird. Nach ca. zwei Stunden Kontrollzeit wurden 9 Verstöße gegen Bauartrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Motorradfahrer hatten Teile, wie Spiegel, Abgasanlagen, Lenker, Bremsgriffe an ihr Motorrad angebaut, ohne dass diese eine ordnungsgemäße Zulassung hatten oder durch ein Einzelgutachten eines Sachverständigen abgenommen waren. In der Folge erlischt die Betriebserlaubnis und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wird gegen die betroffenen Fahrzeugführer eingeleitet. In zwei Fällen reichte die Mindestprofiltiefe nicht aus und der ein oder andere Führerschein war daheim vergessen worden. Bei einem Motorrad war der Termin der Hauptuntersuchung (im Volksmund auch weitläufig als TüV bezeichnet) um genau ein Jahr abgelaufen. Der Motorradfahrer hatte dieses gar nicht bemerkt und zeigte sich erstaunt. Ein weiterer Motorradfahrer hatte die Hauptuntersuchung um 5 Monate überzogen. Auf alle Fahrer kommen nun Verwarngelder oder Geldbußen und zum Teil „Punkte“ in Flensburg zu. Leider missachteten auch wieder 3 Motorradfahrer die Haltezeichen der Kontrollbeamten. Durch ein neues Konzept, wie man diesem „Verkehrsrauditum“ begegnen kann, wurden alle drei Motorradfahrer festgestellt und kontrolliert. Gegen zwei von ihnen wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der dritte Fahrer, er war alleine unterwegs, wollte sich dem Verfolgungsteam durch Flucht entziehen. In einer über 25 Kilometer andauernden Verfolgungsfahrt, bei der auf den Bundestraßen 4 und 242 mit zum Teil mehr als 200 km gefahren wurde, kam es zu vielen haarsträubenden Überholmanövern und brenzligen Situationen. Der Motorradfahrer konnte schließlich im Stadtgebiet von Clausthal-Zellerfeld überholt werden, wo er bei geringer Geschwindigkeit auf den Funkstreifenwagen auffuhr. Bei dem Verkehrsunfall wurde keiner der Beteiligten verletzt. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Motorradfahrer mit einem nicht zugelassenen Motorrad unterwegs war. Zudem hatte er sich ein Kennzeichen besorgt, dieses mit einem Hauptuntersuchungsstempel (TüV-Stempel) und einer Zulassungsmarke ausgerüstet und es an dem Motorrad angebracht. Ursprünglich war ein solches Kennzeichen für ein anderes Motorrad und einen anderen Halter ausgegeben gewesen. Auf den 36 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Gifhorn kommt nunmehr ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Straßenverkehrsgefährdung und diverser anderer Verstöße zu. Die beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird wahrscheinlich auch als Nebenfolge ein mehrmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen. Eine in den Nachmittagsstunden auf der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle führte nochmals zur Feststellung von 10 Überschreitungen. Neben 8 Motorradfahrern waren auch zwei Pkw-Fahrer zu schnell unterwegs. Die höchste, gemessene Überschreitung von einem 62 Jahre alten Wolfenbütteler lag bei 44 km/h in dem mit 60 km/h begrenzten vorgenannten Streckenabschnitt. Bei dem Vorderreifen des Motorrades wurde vergeblich nach dem Profil des Vorderrades gesucht. Es war nur noch rudimentär vorhanden. Die Aussage des Motorradfahrers dazu war nur:“vor 500 km, als ich den Hinterreifen gewechselt habe, war der vordere noch ok“. Seither hatte er sich nicht mehr mit der Profiltiefe seiner Bereifung beschäftigt. Auch bei dieser Kontrolle wurden noch einige Verstöße gegen Bauartveränderungen an den überprüften Motorrädern festgestellt. Bei der Anfahrt zu einer der Kontrollstellen wurde ein Überholvorgang – Motorrad/Pkw – bei unklarer Verkehrslage festgestellt. Auch auf diesen Motorradfahrer wird ein empfindliches Bußgeld und ein Eintrag in das Bundeszentralregister für Verkehrsdelikte in Flensburg zukommen.
Steffen Jach, PHK
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