POL-IZ: 150923.5 Burg: Wichtige Verkehrshinweise der Burger Polizei!

23.09.2015 – 15:40

Burg (ots) – Die Gemeinschaftsschule Am Hamberg hat etwa 500 Schülerinnen und Schüler. Diese kommen aus Burg und den umliegenden Gemeinden. Viele von ihnen werden mit Bussen oder mit dem Auto zur Schule gebracht, andere benutzen das Fahrrad oder gehen zu Fuß. Da das Schulgelände lediglich über die Straße Am Sportplatz zu erreichen ist, kommt es hier zu Schulbeginn und nach Schulschluss regelmäßig zu Verkehrsengpässen. Im Interesse der Gesundheit aller Kinder bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, sich an die vor Ort geltenden Verkehrsregeln und Verkehrszeichen zu halten. Wir werden dies aufmerksam überprüfen!

Die Situation vor Ort: Schulbusse müssen die enge Straße Am Sportplatz passieren, um die Schülerinnen und Schüler an der Bushaltestelle direkt vor dem Schulhof ein- und aussteigen zu lassen. Rechtsseitig von Hausnummer 7 bis 21 ist daher ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Das Befahren der Bushaltestelle und der Lehrerparkplätze am Rondell vor der Schule ist lediglich den Bussen und Parkscheininhabern vorbehalten. Für den übrigen Fahrzeugverkehr gilt hier an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein Verbot der Einfahrt. Fahrzeugführer sollten daher dringend für das Ein- und Aussteigen ihrer Kinder die vorhandenen Parkplätze zu nutzen. Diese stehen an der Straße Am Sportplatz und auf dem Parkplatz des Waldschwimmbades/Sportplatz in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Gerade innerhalb der vergangenen Tage herrschte ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, weil Eltern ihren Nachwuchs während des Busfahrerstreiks zur Schule brachten und von dort wieder abholten. Dabei wurden immer wieder folgende Verstöße im Bereich festgestellt:

   -	Einfahren in den Bereich vor der Schule trotz Verbot für  Fahrzeuge aller Art, -	Anhalten im Bereich des genannten absoluten  Haltverbotes, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen, -	Anhalten im Bereich der Einmündung zum Parkplatz Schwimmbad. Hier ist mittig eine Sperrfläche mit anschließender Fahrstreifenbegrenzung vorhanden. In  dem Moment, in dem hier am Fahrbahnrand ein Fahrzeug hält, können  andere Fahrzeuge nicht vorbeifahren, weil ein Überfahren der  Sperrfläche und Fahrstreifenbegrenzung nicht erlaubt ist. Gerade in  diesem Bereich ist es wichtig, dass der Verkehrsfluss übersichtlich  bleibt, weil sich hier die Busse, PKW, Fahrradfahrer und Fußgänger  konzentrieren. 

Im Interesse der Gesundheit aller Kinder informieren wir Sie hiermit über die Verkehrssituation vor Ort und darüber, dass auch zukünftig eine verstärkte Verkehrsüberwachung stattfinden wird.

Polizeistation Burg

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Quelle: news aktuell / dpa