POL-NOM: Internet-Betrug – beim abgesprochenen Bekleidungstausch

22.09.2015 – 12:21

Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Einbeck/Linnich, Eine 19-jährige Geschädigte aus der Stadt Linnich hatte am 09. Juni 2015 über das Internetportal „Kleiderkreisel“ mit einer 21-jährigen Frau aus Einbeck einen Tausch von Bekleidung vereinbart. Die Geschädigte versandte auch ihre Kleidung an die Frau nach Einbeck. Nur bekam sie von dieser selber keine Kleidung im Tausch zugesandt. Der Geschädigten entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 18.45 Euro.

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Quelle: news aktuell / dpa