POL-RT: Brand in Rottenburger Asylbewerberunterkunft am 07.09.2015 Keine Spuren von Brandlegungsmitteln gefunden

21.09.2015 – 13:08

Reutlingen (ots) – Rottenburg (TÜ): Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Die umfangreichen Ermittlungen der unmittelbar nach dem Brand eingerichteten Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen zum Brand im Rottenburger Flüchtlingsheim sind mittlerweile weitestgehend abgeschlossen. Die Spezialisten der Kriminalinspektion 1 bei der Kriminalpolizeidirektion führen nun die Ermittlungen fort, die Ermittlungsgruppe wird deshalb aufgelöst.

Bei dem in der Nacht zum 07.09.2015 gegen 02 Uhr in einem Treppenhaus im östlichen Gebäudeteil des Flüchtlingswohnheims ausgebrochenen Feuer waren insgesamt sechs Personen verletzt worden. Alle konnten jedoch nach kurzer Behandlungsdauer die Klinik wieder verlassen. Der Brand hatte das aus Einzelcontainern bestehende zweistöckige Gebäude so stark beschädigt, dass es nicht mehr bewohnbar ist.

Knapp 150 Spuren hat die aus rund 25 Beamtinnen und Beamten bestehende Ermittlungsgruppe in den vergangenen 14 Tagen abgearbeitet. Kriminaltechniker erhoben Brandschuttproben, die noch am selben Tag beim Landeskriminalamt auf mögliche Spuren eines Brandbeschleunigers untersucht worden sind. Dabei konnten keine Rückstände eines Brandlegungsmittels festgestellt werden.

Nach der nunmehr abgeschlossenen kriminaltechnischen Untersuchung der Elektroinstallation und eines im Treppenhaus installierten Heizgerätes kann auch ein technischer Defekt und somit eine technische Ursache für eine Brandentstehung weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Anfrage über bekanntgewordene gleichgelagerte Fälle beim Hersteller des Gerätes im Ausland ist noch im Gange.

Die Befragung der rund 80 Bewohner aus Gambia und den Balkanstaaten gestaltete sich aufgrund der Sprachbarrieren als sehr schwierig. Teilweise mussten die Zeugen wegen Verständnisproblemen mehrfach befragt werden. Im Ergebnis konnten die Ermittler bislang jedoch keine konkreten Erkenntnisse zur Brandursache erlangen.

Aus den Befragungen der Bewohner ergaben sich auch keine Hinweise dahingehend, dass vorhandene Fluchttüren, die sich von außen nur mit Schlüsseln öffnen lassen, zur Brandausbruchszeit oder davor geöffnet gewesen sein könnten.

Aus den Befragungen der Bewohner ergab sich auch, dass auf den im Flur stehenden Sitzmöbeln im Bereich der Brandausbruchstelle gelegentlich geraucht worden sein soll, so dass auch eine fahrlässige Verursachung des Brandes nicht ausgeschlossen werden kann. Durch das Feuer und die starke Hitzeentwicklung wurden jedoch eventuell vorhandene Spuren zerstört und vernichtet.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinerlei Anhaltspunkte auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund. (jh)

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Quelle: news aktuell / dpa