21.09.2015 – 11:56
Hamburg (ots) – Tatzeit: 19.09.2015, 18.05 Uhr Tatort: Hamburg-Langenhorn, Bereich Moorreye
Piloten eines Flugzeugs der Finnair (Flugzeug Embraer E190, 80 Passagiere, 4 Besatzungsmitglieder, Flug AY855 Helsinki-Hamburg) meldeten dem Tower am Hamburger Flughafen, dass sie während des Landeanflugs auf die Landebahn 23 eine Drohne gesichtet haben. Die Drohne soll sich in einer Höhe von ca. 250 Metern befunden und in ca. 30 Metern Entfernung das Flugzeug passiert haben.
Durch den Tower wurde der Lagedienst der Polizei Hamburg informiert. Eine umgehende Fahndung am mutmaßlichen Aufstiegsort der Drohne verlief erfolglos, der Betreiber konnte nicht mehr angetroffen werden.
Die weiteren Ermittlungen führt das Landeskriminalamt (LKA 45) wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Hamburg darauf hin, dass das kommerzielle Betreiben von Drohnen in Hamburg grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Private Nutzer müssen um Umkreis von 1500m rund um die Flughafengelände Fuhlsbüttel und Finkenwerder grundsätzlich ebenfalls eine Genehmigung einholen, dies gilt dort auch für das Steigenlassen von Lenkdrachen und Luftballons. Außerhalb dieses Umkreises ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung erforderlich, wenn die Drohne höher als 50 Meter (bei Flugmodellen: 30 Meter) steigen soll.
Weitere Informationen zum Betrieb von Drohnen gibt es hier: http://www.hamburg.de/bwvi/drohnen
Schr.
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