20.09.2015 – 14:27
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – (VS-Villingen) Mann will vom Dach springen – Höhenrettung der Feuerwehr muss nicht mehr eingreifen; (VS-Villingen) Autofahrer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis unterwegs; (VS-Schwenningen) Personengruppe gerät vor einer Gaststätte in Streit – Polizei sucht Zeugen zu zwei tätlichen Auseinandersetzungen; (VS-Schwenningen) Kind prallt mit seinem Fahrrad gegen einen Audi A3 und wird leicht verletzt; (Donaueschingen) Betrunkene Bewohner der Notunterkunft müssen in polizeilichen Gewahrsam genommen werden und die Nacht in einer Arrestzelle verbringen;
(VS-Villingen) Mann will vom Dach springen – Höhenrettung der Feuerwehr muss nicht mehr eingreifen
Weil er an starken Kopfschmerzen litt und nicht in Betracht gezogen hat, dass er sich wegen seiner Erkrankung an Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wenden kann, ist ein 24-jähriger pakistanischer Asylsuchender am Samstag, gegen 12.30 Uhr, auf das Dach eines Gebäudes der BEA Villingen in der Dattenbergstraße gestiegen und hat gedroht sich in die Tiefe zu stürzen. Mit mehreren Polizeistreifen wurde der Bereich abgesperrt und die Freiwillige Feuerwehr Villingen mit ihren Spezialisten der Höhenrettung angefordert. Auf Zureden stieg der 24-Jährige letztendlich selbständig vom Dach und wurde vom Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Obhut genommen. Zur weiteren Behandlung wurde der Erkrankte ins Krankenhaus gebracht.
(VS-Villingen) Autofahrer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Am Sonntagmorgen, gegen 2.45 Uhr, haben Beamte des Polizeireviers Villingen einen 18-jährigen Autofahrer auf der Kirnacher Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Ordnungshüter Symptome bei dem Fahranfänger fest, die auf eine aktuelle Drogenbeeinflussung hindeuteten. Nachdem ein Drogentest positiv ausgefallen war, musste der junge Mann mit zur Blutentnahme. Seinen Führerschein konnten die Beamten allerdings nicht einbehalten, den hatte der 18-Jährige bereits im Juli wegen eines ähnlichen Verkehrsdelikts abgeben müssen.
(VS-Schwenningen) Personengruppe gerät vor einer Gaststätte in Streit – Polizei sucht Zeugen zu zwei tätlichen Auseinandersetzungen
Noch völlig unklar ist der Ablauf einer Auseinandersetzung, die sich am Sonntagmorgen, gegen 4.30 Uhr, vor einer Gaststätte in der Schützenstraße zugetragen hat. Dort waren etwa 15 bis 20 Personen in Streit geraten und haben sich eine körperliche beziehungsweise tätliche Auseinandersetzung geliefert. Als wenige Minuten später die Polizei am Ort des Geschehens eintraf, waren die an der Schlägerei beteiligten Personen bereits geflüchtet. Nur ein 27-Jähriger mit Kopfverletzungen saß vor der Gaststätte und konnte zum eigentlichen Geschehen keine brauchbaren Informationen liefern. Der junge Mann wurde mit einem Rettungswagen ins Schwarzwald-Baar-Klinikum eingeliefert. Fast zeitgleich wurde eine weitere Auseinandersetzung in der Austraße gemeldet. Dort wurde durch Unbekannte auf dem Parkplatz die Beifahrertür eines Autos aufgerissen und ein auf der Beifahrerseite sitzender 28-Jähriger aus dem Fahrzeug gezogen. Außerhalb des Fahrzeugs schlugen mehrere unbekannte Männer auf den 28-Jährigen ein und fügten ihm Verletzungen im Gesicht zu. Ein Zusammenhang mit der Schlägerei in der Schützenstraße kann derzeit noch nicht hergestellt werden. Hinweise zu den bislang unbekannten Schlägern oder zu den Hintergründen der Auseinandersetzungen nimmt das Polizeirevier Schwenningen (07720 8500-0) entgegen.
(VS-Schwenningen) Kind prallt mit seinem Fahrrad gegen einen Audi A3 und wird leicht verletzt
Ein 7-jähriger Junge ist am Samstagabend, gegen 18 Uhr, bei einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Bert-Brecht-Straße und Mutzenbühlstraße leicht verletzt worden. Der 7-Jährige fuhr mit seinem Kinderfahrrad auf der Mutzenbühlstraße stadtauswärts. An der Kreuzung zur Bert-Brecht-Straße stieß er in der Folge leicht gegen einen dort im Kreuzungsbereich verkehrsbedingt haltenden Audi. Der Junge kam mit seinem Fahrrad zu Fall und stürzte auf die Straße. Glücklicherweise zog er sich nur Schürfwunden zu. Er hatte keinen Fahrradhelm getragen.
(Donaueschingen) Betrunkene Bewohner der Notunterkunft müssen in polizeilichen Gewahrsam genommen werden und die Nacht in einer Arrestzelle verbringen
Weil er am Samstagabend vor und auf dem Gelände der Notunterkunft randaliert hatte, musste ein 24-jähriger Tunesier durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden. Der erheblich alkoholisierte Mann war bereits um 23.30 Uhr vor der Notunterkunft mit anderen Mitbewohnern in Streit geraten. Die Polizei konnte den 24-Jährigen zunächst beruhigen. Allerdings mussten die Ordnungshüter eine halbe Stunde später wieder auf das Gelände der Notunterkunft ausrücken. Auslöser war erneut der 24-Jährige, der offensichtlich mit anderen Bewohnern Streit suchte. Auf Anordnung eines Richters wurde der mit knapp zwei Promille stark alkoholisierte 24-Jährige bis Sonntagvormittag in einer Polizeizelle untergebracht.
Ein 37-jähriger Iraker ist gegen 1.30 Uhr, auf dem Gelände der Notunterkunft, in polizeilichen Gewahrsam genommen worden. Er musste ebenfalls auf Anordnung eines Richters bis Sonntagvormittag die folgenden Stunden in einer Arrestzelle verbringen. Als die Polizei auf dem Gelände der Notunterkunft eintraf, hatte sich bereits eine größere Menschenmenge versammelt. Offensichtlich war der 37-Jährige aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung mit anderen Mitbewohnern in Streit geraten. Letztendlich konnte wegen sprachlicher Probleme die eigentliche Ursache der Streitigkeiten nicht in Erfahrung gebracht werden.
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Thomas Sebold
Polizeipräsidium Tuttlingen
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