Joint für die Inspiration
A9 / BERG, LKR. HOF. Dass das Rauchen eines Joints nicht unter die künstlerische Freiheit fällt, musste am Freitagvormittag ein 28-jähriger Reisender auf der Rastanlage Frankenwald an der Autobahn A9 erleben, als er von Schleierfahndern kontrolliert wurde.
Den Polizisten aus Selb fiel der Mann an der Rastanlage Frankenwald-West auf, als er auf dem Randstein sitzend genüsslich einen Joint rauchte. Nachdem die Beamten den 28-jährigen Mann darauf angesprochen hatten, sagte dieser, den Joint für seine künstlerische Inspiration als Tänzer zu benötigen. Mehr oder weniger freiwillig händigte der Berliner dann noch ein Druckverschlusstütchen aus, in dem sich eine geringe Menge Marihuana befand. Da die künstlerische Inspiration kein Grund für den Besitz von Marihuana ist, stellten die Beamten das Rauschgift sicher. Den Mann, der auf dem Weg zu einem Auftritt in Baden-Baden war, erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.