18.09.2015 – 15:52
Essen (ots) – 45127 E-Stadtkern: Mit einem Eilantrag (17.09.) ist das Bündnis „Essen stellt sich quer“ beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert, die Entscheidung der Essener Polizei zu kippen, den „Pferdemarkt“ als Veranstaltungsort der Gegendemonstration zu nutzen. Der Sprecher des Bündnisses war mit dieser Entscheidung der Polizei nicht einverstanden und hatte vorgetragen, ausschließlich nur von der HoGeSa-Demonstration gingen Gefahren aus. Dieser Sichtweise konnte das Gericht nicht folgen. Es müsse auch damit gerechnet werden, dass Angehörige linksautonomer Gruppen beabsichtigen, die Veranstaltung als Gelegenheit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der „rechten“ Szene zu nutzen, so die Verwaltungsrichter. Erklärtes Ziel des Bündnisses war es auch, den Erfolg der Demonstration der HoGeSa-Bewegung zu verhindern. Auch diesem Vorhaben erteilten die Verwaltungsrichter eine Absage. Weder Artikel 5 noch Artikel 8 Grundgesetz gewähren das Recht, die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter zu beeinträchtigen. Wie geplant werden aus Sicherheitsgründen beide Demonstrationen am Sonntag nun in Hör- und Sichtweite stattfinden können. Der Einsatzleiter der Polizei, Polizeidirektor Jürgen Lui, zeigte sich zufrieden mit dieser Entscheidung: „So ist es nun möglich, dass am Sonntag beide Bewegungen im Rahmen des Demonstrationsrechtes ihre Meinung äußern können und die Polizei den Raum erhält, die notwendigen Vorkehrungen für den Schutz beider Versammlungen zu treffen.“
Die Polizei appelliert nochmals an alle Teilnehmer beider Versammlungen, friedlich ihren Protest kund zu tun. uf
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