18.09.2015 – 14:12
Südhessen/Darmstadt (ots) – Die Festnahme von gesuchten Straftätern, Sicherstellungen von Diebesgut und Einbruchswerkzeug sowie eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen diverser Drogenvergehen. Dies ist ein Teil der Bilanz der dreitägigen Kontrollen durch die Polizei auf den südhessischen Autobahnen in dieser Woche. Unter Federführung der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südhessen hatte die Polizei zwischen 15. und 17. September mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus ganz Hessen sowie von Polizeieinheiten aus Bayern, Baden – Württemberg, Rheinland – Pfalz, Sachsen – Anhalt, dem BKA, der Bundespolizei und dem Zoll umfangreiche Kontrollmaßnahmen auf den Autobahnen durchgeführt. In dem dreitägigen Einsatz galt das Hauptaugenmerk der Ermittler in erster Linie überregionalen Tätern, die die Autobahnen im Rhein-Main-Gebiet als Transitstrecken nutzen. Dass die südhessischen Strecken tatsächlich von vielen Straftätern frequentiert sind, zeigt das Ergebnis des unter dem Titel „Mobile Kriminalität“ geführten Einsatzes sehr anschaulich. 30 Personen wurden festgenommen, Waffen und verbotene Gegenstände, wie Schlagringe, Butterfly-Messer und Elektroschocker, Beute aus Diebstählen und Aufbruchswerkzeuge sowie Betäubungsmittel wurden sichergestellt. 15 Personen, die mit Haftbefehl gesucht wurden, darunter ein Wohnungseinbrecher, welcher nun die nächsten 19 Monate im Gefängnis zubringen wird, wurden kontrolliert. Personen die zur Aufenthaltsermittlung wegen Straftaten ausgeschrieben waren oder bei denen der Verdacht des illegalen Aufenthalts besteht, konnten von den Beamten ebenfalls angehalten werden. Nicht schlecht staunte ein Pkw-Fahrer als er mitgeteilt bekam, dass es sich bei seinem Fahrzeug um ein zur Fahndung ausgeschriebenes Auto mit Totalschaden, also ein Schrottfahrzeug, handelt. Dies hatte er in gutem Glauben in Berlin als Fahrzeug mit leichtem Unfallschaden erworben. Im Rahmen der Kontrolle wurden auch zehn Autofahrer unter Einfluss von Drogen gestoppt. Sie mussten Blutentnahmen über sich ergehen lassen. Neben Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und verkehrsrechtlicher Vorschriften droht ihnen außerdem der Entzug der Fahrerlaubnis. Fünf Wagenlenker waren gar nicht erst im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen sie wird ebenfalls Anzeige erstattet.
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