18.09.2015 – 13:21
Hamburg (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte gestern insgesamt drei Haftbefehle gegen zwei Männer vollstrecken. Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen einen 28-jährigen Polen vor. Er hätte sich mit der Zahlung vom 450,00 Euro die Haft ersparen können. Ein 37-jähriger Türke war zu 2250,00 Euro verurteilt worden. Grund: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bundespolizisten konnten gestern einen 37-jährigen Türken am Flughafen Hamburg festnehmen. Der Mann erschien zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug nach Izmir. Als der Türke seinen Reisepass zur Kontrolle vorlegte, überprüften die Bundespolizisten den Mann fahndungsmäßig und stellten fest, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte den Türken zur Festnahme ausgeschrieben. Der 37-Jährige wurde im November 2014 durch das Amtsgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 2250,00 Euro verurteilt. Ihm wurde vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der türkische Staatsangehörige zwar gehen, den geplanten Flug erreichte er aber nicht mehr.
Ebenfalls gestern Mittag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 28-jährigen Polen am Flughafen Hamburg. Der Mann hatte weder konkrete Reiseabsichten noch konnte er sich ausweisen. Lediglich ein Stück Papier mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum hatte er bei sich. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen den Polen gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Im Mai wurde er vom Amtsgericht Erding zum einen wegen Betruges zu 300,00 Euro und zum anderen wegen Diebstahls zu 150,00 Euro verurteilt. Da der 28-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert und muss nun 40 Tage Haft verbüßen.
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