POL-FL: Schleswig/A 7 – bei Großraum- und Schwerlastkontrolle wurden fast die Hälfte aller kontrollierten Fahrzeugkombinationen beanstandet

18.09.2015 – 10:00

Schleswig/A 7 (ots) – In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 17./18.09.2015, wurde auf der A7, auf den Parkplätzen Jalm und Jalmer Moor eine Kontrolle von Großraum-und Schwertransporten durchgeführt. Insgesamt waren 18 Beamte des Polizeiautobahnbezirksreviers Nord, unterstützt von Kräften aus Neumünster und Rendsburg im Einsatz. Von den 29 kontrollierten Fahrzeugen wurde fast die Hälfte, nämlich 13 beanstandet! Zehn musste die Weiterfahrt untersagt werden und 6 Firmen erwartet im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Abschöpfung des gesamten Frachterlöses, der sich gerade bei Schwertransporten im vier, wenn nicht sogar fünfstelligen Bereich bewegt. Ein Kontrollschwerpunkt lag auf den jeweils zulässigen Gewichten, dafür wurde eine neue mobile Wiegetechnik genutzt, die es möglich macht die Großraum- und Schwertransporte beim Überfahren von Wiegeplatten grob für einen ersten Anhalt zu verwiegen, was die Kontrollzeiten pro Fahrzeug deutlich verringert. Nahezu jedes Fahrzeug wurde verwogen, entsprechend hoch war wie erwartet und befürchtet die Beanstandungsquote. Fünf Fahrzeuge waren mit überhöhten Gewichten unterwegs. Bei vier Fahrzeugen waren die Achslasten um 17 bis 20% überschritten. Bei einem weiteren Fahrzeug, dass mit 83 Tonnen angegeben war und somit noch die angeschlagene Brücke über den Nord-Ostsee-Kanal hätte befahren dürfen (Grenze liegt bei 84Tonnen), war sogar das Gesamtgewicht mit vorwerfbar 91 Tonnen Gesamtgewicht weit über dem zulässigem Maß. Des Weiteren wurden Schwertransporte beanstandet, die entgegen den Auflagen der Ausnahmegenehmigungen entweder keinen Dolmetscher an Bord hatten oder gar die gültige Ausnahmegenehmigung. So musste z.B. eine am nächsten Morgen auf einer Baustelle benötigte schwere Baumaschine eine Zwangspause eingelegen, bis für ihren Transport wieder eine Genehmigung vorliegt. Drei weiteren Fahrern musste die Weiterfahrt ebenfalls untersagt werden, weil das für ihren Transport geforderte Begleitfahrzeug nicht mitgeführt wurde. Quasi als Beifang wurden zehn Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht aufgedeckt, davon zwei von Schwertransporten, welche Bußgelder im drei bis vierstelligen Bereich zu erwarten haben.

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Quelle: news aktuell / dpa