17.09.2015 – 13:30
Heide (ots) – Mittwochnachmittag hat es im Heider Innenstadtbereich eine Verfolgungsfahrt zwischen einem Streifenwagen und einem Rollerfahrer gegeben- die endete mit einem Unfall zwischen den beiden Beteiligten.
Gegen 16.00 Uhr befand sich eine Streife des Heider Polizeireviers auf der Stadtbrücke, als den Beamten ein Motorroller auffiel, der mit nicht gültigen Kennzeichen versehen war und auf dem sich ein Mann befand, der den Polizisten aus vergangenen Einsätzen bereits bekannt war. So wussten die Einsatzkräfte unter anderem, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und die Eigentumsverhältnisse das Mofa betreffend unklar waren. Die Streife entschloss sich daher zu einer Kontrolle des Heiders, der sich dieser durch eine längere Flucht zu entziehen versuchte. Unter Missachtung von Haltezeichen, Blaulicht und Martinshorn und mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 km/h fuhr der junge Mann über Parkplätze und Fußgängerwege, stets gefolgt von dem Polizeifahrzeug. In der Feldstraße absolvierte der Flüchtende dann eine unvorhersehbar starke Bremsung, so dass es zu einer leichten Kollision mit dem folgenden Streifenwagen kam. Durch die Berührung verlor der Fahrzeugführer die Kontrolle über sein Zweirad und stürzte gegen eine Hauswand. Er zog sich eine Verletzung am Fuß zu und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus – zu dem Geschehen äußerte er sich nicht. Ein Bereitschaftsrichter ordnete bei dem Beschuldigten die Entnahme einer Blutprobe an – der 19-Jährige ist als Betäubungsmittelkonsument bekannt. Das beschädigte Mofa kam auf das Polizeirevier, am Streifenwagen entstand ein leichter Schaden im Frontbereich. Zudem erlitt einer der eingesetzten Beamten bei dem Unfall eine leichte Verletzung.
Alles in allem erwartet den Beschuldigten nun eine Anzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Merle Neufeld
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