POL-TUT: Einbrecher öffnen mit Fernbedienungen Garagentore – Polizei rät zur Überprüfung der eigenen Fernsteuerungen

16.09.2015 – 16:01

Landkreise Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, Schwarzwald-Baar-Kreis, Zollernalbkreis (ots) – In den zurückliegenden Monaten -insbesondere während der dunklen Jahreszeit- allerdings auch zuletzt im Mai 2015, ist es immer wieder zu Einbruchsdiebstählen gekommen, bei denen die Einbrecher keine großen Gewalt anwenden mussten, um in eine Garage oder in ein Wohnhauses einzudringen. Die Ganoven bedienen sich handelsüblicher Fernbedienungen und bevorzugen kleinere Teilgemeinden und Objekte an der Ortsrandlage.

Zuletzt haben die Tätergruppen im Landkreis Rottweil zugeschlagen. Dabei waren 10 Wohnhäuser und Garagen in Dorhan und Bösingen-Herrenzimmern Ziel der Einbrecher.

Viele Hauseigentümer öffnen und schließen ihre Garagentore mit einem Handsender. Die verwendeten Fernbedienungen arbeiten noch mit einer niedrigen Frequenz, beispielsweise 433 MHz, und einem sogenannten Rolling-Code-System (KeeLoq). Mit jeder Betätigung der Fernbedienung wird der Code durch das System geändert. Allerdings wurde das System vor etwa sieben Jahren „geknackt“. Somit können die Einbrecher mit ihrem kriminellen Geschick -wenn sie das Signal zweimal abgehört haben- das nächste Signal errechnen und erhalten somit problemlos Zugang zu den Garagen.

Betroffen sind in der Regel die Systeme, die mit einem Chip des Herstellers „Microchip Technology“ ausgestattet sind. Dieser Chip ist unter anderem auch in Fahrzeugfernbedienungen weit verbreitet. Es gibt von vielen Herstellern Systeme, die wegen dieser Sicherheitslücke entwickelt wurden und einen höheren Sicherheitsschutz bieten. Dabei wird der bestehende Funk-Empfänger durch ein „BiSecur-Empfänger“ ersetzt.

Deshalb rät die Polizei den Hauseigentümern, sich bei den Herstellern ihres Garagentorantriebes zu erkundigen, wie anfällig die eigene Steuerung ist und ob gegebenfalls mit einem „BiSecur-Empfänger/Handsender“ nachgerüstet werden kann. Die einfachste Lösung besteht darin -wenn möglich- einfach die Stromzufuhr zum Garagentormotor abzustellen.

Dass der Zündschlüssel nicht im Zündschloss stecken sollte und dass die Fahrzeuge verschlossen sein sollten, erklärt sich in diesem Zusammenhang von selbst. Denn die Einbrecher haben es insbesondere auf den Diebstahl der Fahrzeuge oder auf Wertgegenstände, die im Innenraum aufbewahrt werden, abgesehen.

Bewohner von Wohngebieten sollten insbesondere beim Wegfahren oder beim Nachhausekommen wachsam sein, ob sich fremde Personen in der Nähe aufhalten oder längere Zeit in fremden Fahrzeugen sitzen. Die Polizei weist darauf hin, dass Beobachtungen zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen rund um die Uhr über den Polizei-Notruf mitgeteilt werden können.

Des Weiteren stehen Ihnen Kriminalpolizeiliche Berater mit einer umfassenden Beratung vor Ort zur Verfügung. Die Übersicht und die Erreichbarkeiten dieser Kriminalpolizeilichen Berater kann über die Internet-Seite der Polizei Baden-Württemberg unter folgendem Link:

https://www.polizei-bw.de/Praevention/Documents/Sicherungstechnik/Kriminalpolizeiliche%20Beratungsstellen.pdf

abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

Thomas Sebold
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-112
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Quelle: news aktuell / dpa