16.09.2015 – 15:30
Delmenhorst (ots) –
Bei einem von sechs Testkäufen im Stadtgebiet Delmenhorst gelang es am gestrigen Montag einem minderjährigen Testkäufer, Wodka zu erwerben. Die Stadt Delmenhorst und die Polizei Delmenhorst haben am Montagnachmittag diese Alkoholtestkäufe im Stadtgebiet durchgeführt. Ein minderjähriger Fachoberschüler der Polizei begab sich in insgesamt sechs Einzelhandelsgeschäfte und versuchte dort, eine Flasche Wodka zu erwerben. Einen Ausweis hatte er nicht bei sich. In fünf Geschäften lehnte das Verkaufspersonal die Abgabe konsequent ab. Lediglich in einem Supermarkt ignorierte die Verkäuferin sowohl das jugendliche Aussehen des Polizeischülers als auch das Warnsignal der Kasse und gab den Alkohol ohne weitere Prüfung ab. Gegen die Frau wird nun wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz ermittelt. Polizei und Verwaltungsbehörden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Gewerbetreibende. Seit Einführung der Kontrollen ist die Verstoßquote rückläufig. Beschulungen und technische Maßnahmen zur Sicherstellung einer altersgerechten Abgabe von alkoholischen Getränken sind im Einzelhandel inzwischen obligatorisch.
Andre Wächter
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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