Begründung einer Schnellfahrerin im Lkr. Cham sorgt für Staunen

Begründung einer Schnellfahrerin im Lkr. Cham sorgt für Staunen

LKR. CHAM. Eine Fahranfängerin sorgte am Freitag, 11.09.2015 mit ihrer Begründung für ihre erhebliche Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit für Staunen bei den Beamten der Polizeiinspektion Cham. Um rechtzeitig zu einem „Termin mit einer Freundin zum Kaffeetrinken“ zu kommen, gab die junge Frau ordentlich Gas.

111 Stundenkilometer waren auf der Anzeige des Lasermessgerätes abzulesen nachdem die Beamten die Messung durchgeführt hatten. Da die Fahrzeuglenkerin diese Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften aber im Bereich einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h erreichte, drohen nun laut Bußgeldkatalog 160 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von 2 Punkten in der Verkehrssünderdatei. Weiter stellten die Beamten fest, dass die junge Frau bei der rasanten Fahrt nicht angegurtet war. Diese beiden Verstöße finden sich in einem Schreiben der Zentralen Bußgeldstelle wieder, welches die Fahranfängerin nun erwartet.
Darüber hinaus ergeht eine obligatorische Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft dann ob für die Schnellfahrerin darüber hinaus ein Aufbauseminar, umgangssprachlich eine Nachschulung angeordnet wird. Sollte dies der Fall sein, verlängert sich für die junge Frau die Probezeit um zwei Jahre.

Bei den über den gesamten Freitag verteilten Geschwindigkeitsmessung in Stadt und Landkreis Cham stellten die Beamten der Polizeiinspektion Cham sechs weitere Geschwindigkeitsverstöße fest. Sechs weitere Verkehrsteilnehmer wurden im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ beanstandet.

Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere diejenigen Fahrer, die mit weit überhöhten Geschwindigkeiten registriert und beanstandet werden, ihr Verhalten auf Dauer ändern und somit die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ein Stück sicherer werden.

Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, POK Brück, Tel. 0941/506-1013
Veröffentlicht: 16.09.2015, 13:45 Uhr



Quelle: Bayerische Polizei