16.09.2015 – 11:09
Nürnberg (ots) – Am Dienstag (15.09.2015), dem ersten Schultag nach den Sommerferien, führte das Polizeipräsidium Mittelfranken, Abschnitt Mitte, und der „Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg“ an verschiedenen Schulen im Nürnberger Stadtgebiet Kontrollen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit durch, um nach den Sommerferien bei der Bevölkerung wieder die Gefahren des Schulweges ins Bewusstsein zu rufen.
Hierbei wurden die Schulwege und Bereiche vor Schulen in Bezug auf behindernd oder gefährdend abgestellte Fahrzeuge überwacht. Leider musste am ersten Kontrolltag festgestellt werden, dass das Verhalten vieler Autofahrer im Bereich von Schulen noch verbesserungswürdig ist.
So mussten gestern (15.09.2015) 140 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beanstandet werden. Bei Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Schulen bzw. an Schulwegen wurden 241 Verstöße festgestellt. Ein Autofahrer war in der Ostendstraße mit 64 km/h statt der erlaubten 30 km/h (200,– Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte). Ein Autofahrer fuhr anstatt der erlaubten 30 km/h in der Ostendstraße 70 km/h (160,– Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte) unterwegs.
Leider musste auch gegen Eltern eingeschritten werden, die ihre Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug beförderten bzw. sich nicht angeschnallt hatten. Hier wurden 7 Personen verwarnt bzw. angezeigt.
73 Personen wurden wegen ihrer Verfehlungen mündlich verwarnt und über die Rechtslage aufgeklärt.
Die Verkehrssicherheitsaktion wird die nächsten Tage verstärkt weitergeführt.
Bitte seien Sie den Kindern und den anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild, indem Sie
-bei Schulen besonders vorsichtig fahren und unbedingt die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten
-runter vom Gas gehen und bremsbereit sind, wenn Kinder in Sichtweite sind
-selbst an Ampeln und Zebrastreifen vorsichtig sind, denn Schulanfänger halten sich oft nicht verlässlich an die Regeln
-in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit einhalten
-nie an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen parken, an denen es nicht erlaubt ist
-vor Schulen nicht in zweiter Reihe parken und die Haltverbote beachten
-an Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit rechnen, dass Kinder unvermittelt über die Straße laufen
-Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen lassen
-die Gurtanlegepflicht beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen sichern
-niemals "auf den letzten Drücker" losfahren. Denn Hetze und Stress machen unaufmerksam.
Robert Sandmann/n
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Polizeipräsidium Mittelfranken
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