14.09.2015 – 13:16
Hemmingstedt (ots) – Dass das Nutzen des Fahrrades in alkoholisiertem Zustand Gefahren birgt, musste eine Heiderin am Wochenende in Hemmingstedt am eigenen Leib erfahren – sie stürzte und verletzte sich dabei leicht.
In der Nacht zum Sonntag befuhr eine Hennstedter Streife gegen 02.45 Uhr die Carl-Friedrich-Benz-Straße, als vor den Augen der Beamten eine Radlerin auf dem angrenzenden Gehweg plötzlich und ohne erkennbaren Grund stürzte. Das Rad begrub die 37-Jährige unter sich, sie verletzte sich an der Hand. Wie sich dann herausstellte, war das Unglück nicht dem Zufall zuzuschreiben, denn die Heiderin war alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille, worauf die Beschuldigte sich der Entnahme einer Blutprobe unterziehen musste.
Zwar ist die Frau unter der für Radler geltenden Promillegrenze von 1,6 geblieben, muss sich aber dennoch wegen der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Denn auch unterhalb des Grenzwertes von 1,6 Promille machen Radfahrer sich strafbar, wenn sie aufgrund von Fahrfehlern auffallen oder einen Verkehrsunfall verursachen. Insofern sollte man sich auch vor dem Besteigen des Zweirades nach Alkoholgenuss kritisch die Frage stellen, ob man tatsächlich in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teil zu nehmen. Vielfach wäre das Taxi oder ein öffentliches Verkehrsmittel ganz bestimmt die bessere Wahl.
Merle Neufeld
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