11.09.2015 – 13:45
Donaueschingen (ots) – Seit im Schwarzwald-Baar-Kreis, insbesondere in Donaueschingen und Villingen, Flüchtlinge in den eingerichteten Notunterkünften oder bedarfsorientierten Erstaufnahmestellen untergebracht wurden, veröffentlichen Nutzer in den sozialen Netzwerken immer wieder Falschmeldungen oder auch wahrgenommene Gerüchte. In diesen Falschmeldungen werden Bewohner von Flüchtlingsunterkünften beschuldigt, Mädchen und Frauen vergewaltigt oder auch körperlich attackiert zu haben. Diese Postings haben in den letzten Wochen bei der Bevölkerung für Verunsicherung, Angst und Ablehnung gegenüber Asylsuchenden gesorgt. Weil solche, bewusst publizierte Falschmeldungen strafrechtlich relevant sind, muss sich jetzt eine 31-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wegen Volksverhetzung verantworten. Die junge Frau hatte in Facebook gepostet beziehungsweise verbreitet, dass in Donaueschingen ein Mädchen von einem Asylsuchenden vergewaltigt und ihr ein Ohr abgeschnitten wurde. Der unwahre Inhalt dieses Postings ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Denn weder bei der örtlichen Polizei, noch bei der Kriminalpolizei wurden eine Vergewaltigung oder tätliche Angriffe gegen Bürgerinnen und Bürger angezeigt, die durch Asylsuchende begangen worden sein sollen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidrigen Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) in Postings sozialer Netzwerke einen strafrechtlichen Verstoß darstellt.
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Thomas Sebold
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