08.09.2015 – 16:04
Hamburg (ots) – Am Mittag konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen festnehmen. Der Mann wurde wegen Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung per Haftbefehl gesucht.
Gegen 11:15 Uhr erschien ein 45-jähriger Deutscher zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul und legte seinen Personalausweis vor. Als die Bundespolizisten den Mann fahndungsmäßig überprüften, stellten sie fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Lübeck gesucht wurde.
Gegen den 45-Jährigen lag ein Haftbefehl vor. Er war im April 2014 durch das Amtsgericht Lübeck wegen Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.400,00 Euro verurteilt worden.
Da der Mann den Betrag noch vor Ort bezahlen konnte, musste er nicht die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen antreten.
Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der Deutsche seine Reise fortsetzen.
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