Sicherheitshinweise der Polizei zum Schulbeginn – Verstärkter Blick auf Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
An risikobehafteten Verkehrsbereichen sorgen Polizeibeamte insbesondere für die Sicherheit der Schulanfänger.
Das Ende der Sommerferien ist in Sicht. Mit Schulbeginn am Dienstag, 15.09.2015 starten viele Schüler und hier insbesondere 8807 sogenannten „ABC-Schützen“ in einen neuen Lebensabschnitt. Teil dessen ist der tägliche Weg zur Schule bzw. nach Hause. Die Polizei der Oberpfalz hat auch in diesem Jahr die Schüler, die Verkehrsteilnehmer auf den Schulwegen und hier die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht besonders im Blick.
Für Erstklässler und deren Eltern gilt es bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg kennen zu lernen und dabei Gefahrenstellen und Risiken ins Auge zu fassen.
Folgende Tipps gibt das Polizeipräsidium Oberpfalz den Eltern und Kindern an die Hand:
Der Schulweg soll schon vor Schulbeginn gemeinsam mit den Kleinsten erkundet werden. Dabei sollen den Kindern Gefahrenbereiche und richtige Verhaltensweisen aufgezeigt werden.
Müssen dabei Straßen überquert werden, so sollte das möglichst an Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder Fußgängerfurten, die durch Schulweghelfer abgesichert sind, geschehen. Ist das nicht möglich, so wird daran erinnert, nicht hinter Hindernissen wie beispielsweise einem Auto oder einer Hecke auf die Fahrbahn zu treten.
Kleidung und Schulranzen sollen auffällig und hell sein – das erhöht die Wahrnehmbarkeit. Reflektierende Elemente auf der Kleidung oder den Schultaschen stellen sinnvolle Ergänzungen dar.
Zeitdruck vermindert die Aufmerksamkeit der Kinder und erhöht somit auch das Unfallrisiko. Der Weg zur Schule soll daher geplant und rechtzeitig angetreten werden.
Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Besonderer Blick auf Sicherungseinrichtungen
Werden Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt, so ist auf die vorschriftsmäßige Sicherung von Fahrern und Mitfahrern zu achten.
Die Polizei richtet den Blick in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders auch auf Gurtmuffel. Obwohl die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes hinreichend belegt ist, zeigt die Unfallstatistik immer wieder, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. 65 von 291 tödlich verunglückten Personen in Pkw´s waren im Jahr 2014 nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert. Besondere Verantwortung tragen Fahrzeugführer auch gegenüber Kindern im Fahrzeug. Diese vorschriftsmäßig zu sichern ist Aufgabe der Fahrzeuglenker.
Verhaltensregeln an Bushaltestellen:
• Bushaltestellen sind keine Spielplätze!!!
• An den Haltestellen nicht drängeln und auf ausreichenden Abstand zum heranfahrenden Bus achten.
• Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen, sondern warten bis der Bus die Haltestelle verlassen hat.
• Beim Aussteigen auf passierende Radfahrer und Fußgänger achten.
Nicht nur die Schüler, jeder Verkehrsteilnehmer ist aufgerufen, zu Schulbeginn besonders aufmerksam zu sein.
Im Umfeld von Schulen herrscht wochentags ein großes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern. Das Motto lautet deshalb: „Fuß vom Gas und bremsbereit sein, wenn sich Kinder am Fahrbahnrand befinden!“ Die gleiche Vorsicht gilt natürlich beim Passieren von Schulbushaltestellen.
Die Oberpfälzer Polizeidienststellen haben die Schulwege vom 15. bis 30. September quer durch den Regierungsbezirk besonders im Fokus.
Unfallgeschehen
Wie wichtig es ist, Kinder mit ihrem Schulweg vertraut zu machen und altersgerecht an eine sichere Verkehrsteilnahme heranzuführen, zeigt die jährliche Bilanz der Schulwegunfälle.
Im Schuljahr 2014/2015 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz 64 Schulwegunfälle. Dabei erlitten insgesamt 74 Schüler Verletzungen. In acht Fällen führten die Unfälle auch zu schweren Verletzungen. Glücklicherweise gab es in den vergangenen Schuljahren keine ums Leben gekommene Schüler.
Die Steigerung der Unfallzahlen, zum Vorjahr um 22 registrierte Fälle lässt sich mitunter durch die Änderung der Erfassungsmodalitäten erklären. Seit 1. Januar 2014 zählen die Wege zu Betreuungseinrichtungen und Horten ebenfalls zu den Schulwegen.
Maßnahmen und Anstrengungen für sichere Schulwege sind und bleiben ein wichtiger Baustein im Aufgabenkatalog der Oberpfälzer Polizei.
Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, POK Brück, Tel. 0941/506-1013
Veröffentlicht: 07.09.2015, 15:50 Uhr