04.09.2015 – 08:44
Stade (ots) – Mit dem Einschulungstermin am Samstag, dem 05.09.2015, beginnt in Niedersachsen für rund 67.ooo sogenannte ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt. Dieser beinhaltet auch das Zurücklegen des neuen Schulweges.
Es ist nach wie vor so, dass die Kinder das „schwächste Glied“ in der Kette der Verkehrsteilnehmer darstellen. Verkehrsunfälle mit ihnen gehören zum traurigsten Kapitel unseres Verkehrs¬alltages. Im Durchschnitt kam im Jahr 2014 alle 18 Minuten ein Kind im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden. Insgesamt waren es 28 674 Kinder, die im Jahr 2014 auf Deutschlands Straßen verunglückten (+ 1,9 % gegenüber 2013). Davon starben 71 Kinder, 13 mehr als im Vorjahr.
Bedenken sie bitte, dass Kinder den Straßenverkehr anders wahrnehmen. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht so einschätzen wie Erwachsene. Kinder können noch nicht über Autos hinweg schauen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern oftmals sehr spät oder gar nicht erkannt.
Die Eltern können ihren Schützlingen unter anderem mit nachfolgend aufgeführten Punkten helfen, den Schulweg sicher zu meistern: Legen Sie gemeinsam den Schulweg fest und üben sie richtiges Verhalten an möglichen Gefahrenpunkten. Neben dem Training mit den Kindern gilt es aber auch, bei der Fahrt mit dem Auto zur Schule einiges zu beachten. Ganz wichtig ist die richtige Sicherung im Auto. Kinder bis zum 12. Lebensjahr und 1,50 Meter Körpergröße müssen geeignete Kindersitze haben.
Besondere Gefahrensituationen entstehen beim Ein- und Aussteigen. In einem kurzen Zeitraum fahren viele Autos vor, halten, wenden oder fahren wieder an. Dadurch entstehen gefährliche Situationen für die Kinder. Halten Sie nicht direkt am Eingangsbereich der Schule!
Suchen Sie sich möglichst etwas abgesetzt von der Schule einen geeigneten Parkplatz und begleiten Sie Ihr Kind den Rest des Weges zu Fuß. Lassen Sie ihre Kinder immer zur Gehwegseite aussteigen. Hierbei ist besonders auf Radfahrer zu achten. Immer wieder kommt es durch eine sich plötzlich öffnende Autotür zwischen Fußgängern und radfahrenden Kindern zu folgenschweren Kollisionen.
Es bleibt anzumerken, dass Schulanfänger nicht mit dem Rad zur Schule fahren sollten. Ein sechsjähriges Kind ist den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen. Während der 3. und 4. Klasse findet in den Schulen intensives Radfahrtraining statt. Erst danach sollten Sie Ihr Kind mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen lassen. Vorher wird dringend davon abgeraten, Kinder ohne Begleitung eines Erwachsenen mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.
Des weiteren tragen sogenannten Reflexmaterialien und entsprechend helle Bekleidung zur besseren Wahrnehmung der Schulkinder bei.
An die Autofahrer möchte die Polizei appellieren, besonderes Augenmerk auf am Fahrbahnrand befindliche Kinder zu richten. Diese sind voller neuer Eindrücke und Erlebnisse, toben und spielen mit anderen Kindern, reagieren mitunter spontan. Es ist mit einem plötzlichen über die Straße laufen zu rechnen. Daher gilt: Fuß vom Gas, Erhöhung der Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft , wann immer Kinder am Fahrbahnrand sind.
Eine große Gefahrenstelle auf dem Schulweg stellen auch die Bushaltestellen dar. Hier gilt, wenn sich ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf dieser nicht überholt werden. Hält der Bus an der Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) an diesem vorbei gefahren werden. Diese gesetzliche Regelung des § 20 StVO gilt auch für den Gegenverkehr derselben Fahrbahn. Wenn notwendig, müssen die Fahrzeugführer warten. Sollte kein Warnblinklicht eingeschaltet sein, darf nur vorsichtig an dem Bus vorbei gefahren werden.
Auch für die Schulanfangsaktion 2015 ist das Motto „Zur Schule – Möglichst zu Fuß“ als ein Schwerpunktthema festgelegt worden. Ein entsprechendes Tagebuch, sowie die dazugehörigen Aufkleber sind beim Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Stade erhältlich. Zudem wird erneut die Rolle der Erziehungsberechtigten als Vorbild für ein sicherheitsorientiertes Verkehrsverhalten betont. Dazu wird ein Elternbrief in unterschiedlichen Sprachen vorgehalten, der auf die Themenfelder „Sicher zur Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ hinweist. Diese Elternbriefe stehen als PDF-Dokument auf der Internetseite www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download zur Verfügung. Die Polizei wird am Einschulungstag mit gezielten Verkehrssicherheitsaktionen in räumlicher Nähe von Grundschulen Flyer in Form der „Kleinen Füße“ verteilen.
Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass sowohl der Landkreis Stade, wie auch die Polizei, verstärkt zum Schulauftakt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen werden. Im besonderen Focus stehen hierbei Geschwindigkeitsüberprüfungen, die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern, falsches Parken, sowie das Verhalten an Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen und Bushaltestellen.
Thomas Mehnen, PHK Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Stade
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