01.09.2015 – 15:21
Elmshorn: (ots) – Heute Vormittag haben Umweltermittler des Polizei-Autobahn-und Bezirksreviers in Pinneberg eine Strafanzeige wegen unsachgemäßer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest aufgenommen und die Arbeiten auf einem Garagendach in der Norderstraße vorerst gestoppt.
80 Quadratmeter Wellasbestzementplatten waren als die Polizei alarmiert wurde bereits vom Garagendach abgedeckt. Die Platten waren vom Dach geworfen worden und zerbrochen. Drei vom Eigentümer beauftragte Arbeiter ohne Sachkundenachweis hatten diese Arbeiten unsachgemäß vorgenommen. Sie trugen auch keine Schutzanzüge und Masken. Auf dem Dach befanden sich noch Reste von Asbest.
Die Arbeiten hätten zudem angemeldet werden müssen. Ein Arbeiter hätte einen Sachkundenachweis für Arbeiten mit Asbest haben müssen und alle Arbeiter hätten Schutzanzüge und Masken tragen müssen.
Die Restarbeiten wurden in Absprache mit der Arbeitsschutzbehörde zunächst untersagt. Der Eigentümer muss nun ein Fachunternehmen beauftragen. Die Arbeiten selbst sachgemäß durchzuführen ware in dem Eigentümer in solch einem Fall auch selbst erlaubt (nur ihm). Er benötigt keinen Sachkundenachweis, muss sich aber an alle anderen gegebenen Vorschriften halten.
Foto: Quelle Polizei (Hinweis für Pressevertreter: das Bild erscheint nach kurzer zeitlicher Verzögerung unter http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/19027)
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