IM-MV: Innenminister Lorenz Caffier zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts:

01.09.2015 – 13:25

Schwerin (ots) – „Ich nehme die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis und sehe mich in meiner Auffassung bestärkt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Antrag der NPD-Landtagsfraktion unzulässig war und ich ihn zu Recht abgelehnt habe. Sollten jetzt einzelne Abgeordnete der NPD-Landtagsfraktion einen Antrag auf einen Besuch der Erstaufnahmeeinrichtung stellen, werden wir diesen sorgfältig prüfen, denn nur Abgeordneten, und nicht ihren Fraktionsmitarbeitern wurde ein Zugangsrecht eingeräumt. Das Ministerium wird dabei selbst festlegen, wann und in welcher Art und Weise dies ermöglicht wird. Das hat das Landesverfassungsgericht dem Innenminister ausdrücklich zugestanden. Für mich wird dabei die öffentliche Sicherheit an erster Stelle stehen, selbstverständlich schließt die öffentliche Sicherheit die persönliche Sicherheit der Asylbewerber ein. Der Schutz der Flüchtlinge und Asylbewerber in dieser Aufnahmeeinrichtung und ihrer Persönlichkeitsrechte wird oberste Priorität haben“, betonte Innenminister Lorenz Caffier. „An meiner Haltung zu dieser scheinheiligen und unverhüllten Provokation wird sich auch nach der Gerichtsentscheidung nichts ändern, im Gegenteil, es bestärkt mich darin, alles zu tun, damit das NPD-Verbotsverfahren am Ende nur ein Ergebnis hat, das Verbot dieser dem Nationalsozialismus wesensverwandten Partei. Wenn dies gelingt, brauchen wir uns nicht mehr mit solchen Anträgen zu befassen.“

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Quelle: news aktuell / dpa