30.08.2015 – 18:44
Stralsund (ots) – Ein ereignisreiches Wochenende liegt hinter den Beamten der Wasserschutzpolizei Stralsund. So wurden sie bereits am Freitag in den Abendstunden über ein unerklärliches Fischsterben mit geschätzt mehreren hundert toten Fischen im Saaler Bach informiert. Ermittlungen und Untersuchungen seitens des Veterinäramtes wurden in enger Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle Vorpommern-Rügen durchgeführt. Vom Gewässer wurden Proben genommen und zur Untersuchung eingeschickt. Eine Tierseuche wird jedoch für unwahrscheinlich gehalten. Nach Einschätzung des Veterinäramtes kommt es alljährlich in verschiedenen naturnahen und unverbauten Bach- und Flussabschnitten mit Ufervegetation zu solch einem Fischsterben. Besonders in trockenen Sommerabschnitten führt ein Wassermangel oft zu Sauerstoffarmut mit den hier festgestellten Folgen.
Am frühen Samstagabend verlor eine Segelyacht im nördlichen Strelasund ihr Schwert. Durch den offenen und beschädigten Kielkasten des Bootes trat Wasser ein und das Boot drohte zu sinken. Geistesgegenwärtig verholte die Besatzung ihr Boot in den Flachwasserbereich des Parower Haken. Das Seenotrettungsboot Hertha Jeep aus Stralsund ünterstütze die havarierte Segelyacht vor Ort beim Lenzen. Das Schleppen, Bergen und Kranen der havarierten Yacht erfolgte in ausgezeichneter Kooperation zwischen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Wasserschutzpolizei Stralsund, der Rettungsleitstelle Vorpommern-Rügen, der Feuerwehr Stralsund und der Marinetechnickschule Parow. Zu Personenschäden kam es nicht. Erste Ermittlungen deuten auf Materialermüdung.
Am gesamten Wochenende wurden durch die Wasserschutzpolizei Stralsund mehrere Verstöße gegen fischereirechtliche, naturschutzrechtliche und schifffahrtsverkehrsrechtliche Bestimmungen festgestellt und zur Anzeige gebracht. Beispielsweise wurde dreimal ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Fischwilderei eingeleitet, da die Personen bei Kontrollen weder die Fischereierlaubnis noch den Fischereischein vorlegen konnten. Unerlaubtes Aufstellen von Campingmobilen in geschützten Landschaftsbereichen sowie Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Wasserstraßen sind ebenfalls festgestellt und geahndet worden. Darüber hinaus wurde eine handvoll Angelsportfreunde beim Angeln im Fahrwasser ausgemacht. In den meisten Fällen wurde dies durch Ahndung mit einem Verwarngeld direkt vor Ort und der Aufforderung zum Aufsuchen eines anderen Angelplatzes beglichen.
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