28.08.2015 – Kosten für filesharing angedroht – OPR
Karwesee
Eine 60-jährige Geschädigte erhielt einen Brief einer Rechtsanwaltsgesellschaft aus Frankfurt am Main, welche wiederum die Interessen einer Entertainment UG vertreten will. Diese fordern von der Frau im Rahmen eines Vergleichsvorschlages 2.500 Euro für ein unerlaubtes filesharing. Die Geschädigte soll über eine sogenannte Internettauschbörse die komplette Staffel einer TV-Serie zum download bereitgestellt haben. Sollte die Geschädigte dem Vergleichsvorschlag nicht zu stimmen, stellt man ihr einen Gerichtsprozess in Aussicht. Die dann entstehenden Kosten wurden in dem Brief auf mehr als 6.000 Euro taxiert. Die Anzeigende gibt an, dass der Vorwurf jedweder Grundlage entbehrt, und zeigte heute den unterzeichnenden Rechtsanwalt wegen versuchten Betruges an.