POL-NB: Nachmeldung zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund vom 26.08.2015 „Verletzter in Stralsund – Polizei sucht Zeugen“ Tatverdächtiger konnte ermittelt werden

27.08.2015 – 13:31

Neubrandenburg (ots) – Am 25.08.2015, gegen 21:05 Uhr, trafen zwei Urlauber aus Nordrhein-Westfalen an der Ecke Heilgeiststraße / Mönchstraße in Stralsund auf einen jungen Mann, der sie um Hilfe bat, da er durch ein Messer verletzt worden sei. Die Urlauber informierten sofort die Rettungsleitstelle und kümmerten sich um den Verletzten. Noch vor Eintreffen von Rettungsdienst und Polizei kam aus Richtung Kütertor ein bislang unbekannter Mann auf den Verletzten zu und sprach ihn aggressiv an. Die Urlauber baten Anwesende aus einer Pizzeria um Unterstützung. So konnte verhindert werden, dass der unbekannte Mann und der Verletzte unmittelbar aufeinandertrafen. Schließlich ging der Unbekannte wieder in Richtung Kütertor (wie bereits berichtet).

Nach umfangreichen Ermittlungen und einem Zeugenhinweis konnte der Tatverdächtige der gefährlichen Körperverletzung bekannt gemacht werden. Es handelt sich um einen 31-Jährigen, der am Nachmittag des 26.08.2015 vorläufig festgenommen wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Der 23-jährige Geschädigte soll an Geldnot leiden und habe sich überlegt eine 22-Jährige aufzusuchen, um sich Geld zu besorgen. Die 22-Jährige bietet in einer Modellwohnung in Stralsund, in der sie mit ihrem 31-jährigen Freund lebt, sexuelle Dienste an. Der 23-jährige Geschädigte habe in der Wohnung Geld von der jungen Frau gefordert. Daraufhin soll sie ihren Freund um Hilfe gerufen haben. Es sei zwischen den beiden Männern ein Handgemenge entstanden in dessen Folge der 31-Jährige mit einem Messer, nach derzeitigem Erkenntnisstand, einmal in den Bauch des 23-Jährigen stach.

Anschließend verließ der Verletzte die Wohnung und begab sich auf die Straße.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund entschied nach Prüfung des Sachverhaltes, dass der 31-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen wird, weil ein Handeln in Notwehr bzw. Nothilfe nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Anklam dauern gegenwärtig an.

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Quelle: news aktuell / dpa