26.08.2015 – 11:01
Schwerin (ots) – Das Innenministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den Wachschutz in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften zu verstärken. Die finanziellen Aufwendungen dafür werden wie bisher auch vom Land erstattet. Gleichzeitig sind für die Landespolizei entsprechende Schutzmaßnahmen wie Bestreifungen angeordnet.
„Vor dem Hintergrund des veränderten gesamtdeutschen Lagebildes hat der Schutz der Asylbewerberunterkünfte auch für Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Priorität. Flüchtlinge haben genau wie alle anderen Menschen bei uns im Land ein Recht darauf, in Sicherheit und unbehelligt von Hasstiraden zu leben“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Wir arbeiten auch im Bereich der Sicherheit sehr eng und gut mit den Kommunen zusammen. Mit diesem Schritt erleichtern wir den Kommunen ihre Arbeit, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.“
Der Wachschutz ist in allen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften für die nächsten 12 Monate derart zu verstärken, dass am Tag 1 Wachmann und in der Nacht 3 Wachmänner eingesetzt werden. Die Verträge der Landkreise und kreisfreien Städte mit den Wachschutzunternehmen sollen auf 12 Monate befristet angepasst werden.
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