24.08.2015 – 11:29
Freudenstadt (ots) – Horb: Zerstörungen am „Flößersteg“ – Zeugenaufruf; Baiersbronn: 24-jähriger Fahrradfahrer bei Sturz verletzt; Freudenstadt: Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und flüchtet – rund 3.000 Euro Sachschaden – Zeuge informiert Polizei
Horb: Zerstörungen am „Flößersteg“ – Zeugenaufruf
Aus vier großen Blumentöpfen rissen Unbekannte zwischen Samstag, 19 Uhr bis Sonntag, 8 Uhr, die Bepflanzung heraus und warfen die Blumen und Pflanzen über das Geländer des Flößerstegs in den Neckar. Des Weiteren wurden zwei am Geländer eingehängte Blumenkästen auf den darunter befindlichen Spazierweg geworfen, wo diese zerschellten. Doch damit nicht genug, auch der Inhalt eines weiteren Blumenkastens wurde herausgerissen und in den Neckar geworfen. Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, dies dem Polizeirevier Horb, Telefon 07451 96-0, mitzuteilen.
Baiersbronn: 24-jähriger Fahrradfahrer bei Sturz verletzt
Eine blutende Platzwunde und eine Schulterverletzung zog sich am Sonntagnachmittag ein 24-jähriger Radler bei einem Sturz zu. Der Mountainbiker radelte auf dem asphaltierten Waldweg von Kniebis nach Mitteltal talabwärts unterwegs, als er auf einem geraden Streckenabschnitt auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrrad verlor und in den rechten Straßengraben stürzte. Anschließend wurde er mit dem eingetroffenen Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert. Am Mountainbike entstand Sachschaden von rund 100 Euro.
Freudenstadt: Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und flüchtet – rund 3.000 Euro Sachschaden – Zeuge informiert Polizei
Sachschaden in Höhe von circa 3.000 Euro verursachte am Sonntag, gegen 12.45 Uhr, ein unbekannter Fahrzeugführer an einem in der Rappenstraße geparkten Renault Megane. Vermutlich beim Wenden beschädigte der unbekannte Fahrer das rechte Fahrzeugheck des am linken Fahrbahnrand geparkten Renaults. Aufgrund der Mitteilung eines aufmerksamen Zeugen war es den Polizeibeamten des Polizeireviers Freudenstadt innerhalb kurzer Zeit möglich, als Halter des Unfallfahrzeugs eine Autovermietung zu ermitteln. Nach erfolgter Überprüfung des Fahrzeug-Mieters und nach Abschluss der Ermittlungen wird der Unfallverursacher wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
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Renate Diesch
Polizeipräsidium Tuttlingen
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