POL-GS: Lagemeldung Polizeistation Braunlage für den zeitraum vom 21.08. bis 23.08.2015

23.08.2015 – 11:18

Goslar (ots) – Verkehrsunfälle:

1. St. Andreasberg, Kradfahrer schwer verletzt

Am 22.08.2015, gegen 15:10 Uhr, befährt ein 51-jähriger Motoraradfahrer aus dem Kreis Peine, mit seinem Krad Honda, die L 521 von St. Andreasberg in Richtung Herzberg. In einer Linkskurve kommt der 51-jährige infolge eines Fahrfehlers nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidiert mit der Leitplanke. Der 51-jährige rutscht unter die Leitplanke und wird hierbei schwer verletzt und im Anschluss mit dem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus Nordhausen verbracht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3500,-Euro.

2. Hohegeiß:

Am 21.08., gegen 15:05 Uhr, biegt eine 31-jährige Frau aus Braunlage am Ortseingang von Hohegeiß von der B 4 nach rechts in die dortige Einbahnstraße ab, um in der Einmündung zu wenden. Beim anschließenden Einbiegen in die B 4 in Richtung Braunlage übersieht die Frau das bevorrechtigte Krad eines 70-jährigen Mannes aus den Niederlanden, der die B 4 in Richtung Braunlage befährt. Zwischen den beiden Fahrzeugen kommt es zu einer leichten seitlichen Berührung. Der Kradfahrer stürzt in den Straßengraben und wird leicht verletzt. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 3.000,- Euro.

3. Gemeindefreies Gebiet

Am 21.08.2015, gegen 12:05 Uhr, kam es auf der B 242 zwischen der Einmündung der B 4 und dem Oderteich in Fahrtrichtung Clausthal-Zellerfeld zu einem Auffahrunfall. Ein 52-jähri9ger Mann aus Kassel fuhr mit seinem Pkw VW auf den vorausfahrenden Bmw eines 55-jährigen Mannes aus dem Landkreis Kassel auf. Der 52-jährige hatte zuvor fälschlicherweise angenommen, dass der Fahrer des BMW ihm beim Abbiegen von der B 4 die Vorfahrt genommen hatte und war dadurch so erregt, dass er den vorausfahrenden BMW-Fahrer durch dichtes Auffahren, Aufblenden, Hupen etc. nötigt. Der BMW-Fahrer ist darüber verärgert und bremst seinerseits sein Fahrzeug grundlos ab. Durch dieses Manöver kommt es dann zu dem Auffahrunfall. An beiden Fahrzeugen entsteht ein Gesamtschaden von ca. 3.500 Euro.

Außer der Unfallaufnahme wurden hier auch Strafverfahren wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

   i. A. Pauls, POK 

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Quelle: news aktuell / dpa