LWSPA M-V: Durchsetzung einer Festhalteverfügugng durch die Wasserschutzpolizei

21.08.2015 – 17:19

Waldeck (ots) – Am 21.08.2015 setzte das Küstenstreifenboot „Granitz“ eine Festhalteverfügung der Ordnungbehörde (Berufsgenossenschaft Verkehr; Dienststelle Schiffssicherheit),gegen ein Fischereifahrzeug mit Heimathafen auf Rügen durch. Das Fahrzeug konnte, trotz bestehender Festhalteverfügung, im deutschen Küstenmeer, auf dem Weg zu Fanggründen in der Tromper Wiek, aufgebracht werden. Nach Sachvortrag dem Schiffsführer gegenüber, erging die Anordnung der Ordnungsbehörde, den nächsten Hafen anzulaufen und die Festhaltung durchzusetzen. Daraufhin wurde das Fischreifahrzeug in den Hafen Glowe geleitet und eine Weiterfahrt untersagt. Dieser Forderung kam der Schiffsführer nach. Grund der Verfügung sind nicht erfolgte Zwischen- und Erneuerungsbesichtigungen und in der Folge der Verfall des zwingend erforderlichen Schiffssicherheitszeugnisses. Nach Rücksprache mit der Ordnungsbehörde liegt bis zum heutigen Tag kein Antrag auf Besichtigungen vor. Anzeige wird gefertigt.

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Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz
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Quelle: news aktuell / dpa