21.08.2015 – 11:02
Ulm (ots) – Gegen 15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte die Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße bei Diegelsberg. Nur einen Fahrer mussten sie aus dem Verkehr ziehen, den aber gleich richtig: Mit seinem Rover fuhr der Mann mit fast 90 km/h, wo unter günstigsten Umständen 50 km/h erlaubt sind. Der Grund für sein gefährliches Verhalten wurde auch schnell offenbar. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 43-Jährige betrunken ist. Mehr als drei Promille ergab ein Alkoholtest. Deshalb musste der Mann aus dem Kreis Göppingen eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Er ließ sich in ein Krankenhaus bringen. Den Mann erwartet jetzt eine Strafanzeige.
Ein 44-Jähriger ist gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und saß am Donnerstag trotzdem am Steuer eines Autos. Das kam ans Licht, weil er kurz nach 13.30 Uhr zu schnell durch die Ulmer Straße in Eislingen fuhr. Dort hatte die Polizei eine Kontrollstelle eingerichtet. Mehr als 70 km/h hatte der Mann auf dem Tacho statt der erlaubten 50 km/h, die auch nur unter günstigsten Umständen gelten. Bei der Kontrolle musste er schließlich zugeben, keinen Führerschein zu haben. Die sei ihm Anfang des Jahres entzogen worden. Jetzt erwartet den Mann eine Strafanzeige. Bußgelder erwarten 46 Autofahrer, die im Laufe des Tages zu schnell auf der B10 unterwegs waren. Davon müssen neun Fahrer auch mit Punkten rechnen. Einen Fahrer erwartet ein Fahrverbot. Der fuhr mit über 140 km/h, wo nur 100 km/h erlaubt sind.
Tipp der Polizei: Bereits wenige Kilometer zu schnell entscheiden über Leben oder Tod und die Schwere der Verletzungen bei Unfällen. Wer etwa mit 120 km/h statt der erlaubten 70 km/h unterwegs ist, verlängert seinen Anhalteweg auf über das Doppelte: Ausgehend von 70 km/h kommt ein Auto etwa nach 45 Metern zum Stehen. Wer aber mit 120 km/h unterwegs war, hat dort gerade mal mit dem Bremsen begonnen, weil er schon 33 Meter in der „Schrecksekunde“ zurückgelegt hat. Ausführliche Informationen dazu gibt eine aktuelle Broschüre des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, die im Internet unter www.statistik-bw.de bestellt oder heruntergeladen werden kann.
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