21.08.2015 – 10:21
Wolfsburg (ots) – Wolfsburg, Porschestraße 19.08.2015, 14.00 Uhr
Bei einem Diebstahl und anschließendem Betrug wurde eine 33 Jahre alte Wolfsburgerin ertappt. Es war am Mittwochnachmittag gegen 14.00 Uhr als ein Ehepaar aus Österreich in einem großen Einkaufscenter in der Innenstadt shoppen war. Sie hatten schon einige Kleidungsstücke im Gesamtwert von rund 220 Euro erworben, die sie in einer Einkaufstüte bei sich führten. Die Belege hatten sie ebenfalls in dieser Tüte. Als der 59 Jahre alte Ehemann in einem Bekleidungsgeschäft die Tasche für eine Sekunde zur Seite legte, um sich seiner 46 Jahre alten Ehefrau zuzuwenden, ergriff die 33-Jährige die Gelegenheit und ergriff die Tüte mit den Bekleidungsstücken. Als das Ehepaar den Verlust bemerkte, war die Diebin schon verschwunden. Geistesgegenwärtig riefen die beiden Eheleute das Geschäft an, indem sie die Bekleidung erworben hatten und baten um Benachrichtigung, falls jemand ihre Sachen umzutauschen versucht. Und richtig! Kurze Zeit später wurden sie von dem Geschäft informiert. Die 33 jährige Diebin hatte versucht, die zuvor entwendeten Kleidungsstücke dem Geschäft zurückzugeben und dafür das Bargeld zu kassieren.
Die Diebin wurde festgehalten und die Polizei alarmiert. Nach der Sachverhaltsaufnahme, der Feststellung der Personalien und der Bekanntgabe, dass gegen die 33 Jährige ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Betruges eingeleitet wird, konnte die 33-Jährige wieder ihres Weges gehen. Zuvor wurden jedoch dem Ehepaar die Bekleidungsstücke wieder ausgehändigt.
Die Polizei warnt vor solcher Masche und rät dazu, gekaufte Gegenstände nicht zusammen mit den Kaufbelegen aufzubewahren. Oft stehlen Diebe Einkaufstaschen und tauschen die Waren später gegen Bargeldauszahlung wieder um. Die Geschäfte können in diesen Fällen nicht wissen, ob es sich tatsächlich um den rechtmäßigen Besitzer oder einen Dieb handelt. In jüngster Zeit werden Kunden bereits von den Verkäuferinnen und Verkäufern der verschiedenen Geschäfte auf diesen Umstand hingewiesen. Also: Kaufbelege gehören nicht zur gekauften Ware in die Tüte, sondern am besten ins Portmonee.
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Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
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