20.08.2015 – Vorfahrtfehler – OPR
Neuruppin
Am 19.08. gegen 16.00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Die 71-jährige Fahrzeugführerin eines Pkw VW befuhr die Schinkelstraße in Richtung Bundesstraße167. An der Kreuzung zur August-Bebel-Straße beachtete sie offenbar die Vorfahrt der von rechts kommenden 37-jährigen Fahrzeugführerin eines Pkw Renault nicht. Der VW Volkswagen wurde durch die Wucht des Aufpralls im Uhrzeigersinn gedreht und in eine angrenzende Grundstücksmauer gestoßen. Eine 76-jährige Insassin des VW und die Fahrzeugführerin des Renault wurden leicht verletzt ins Klinikum Neuruppin eingeliefert. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit. Man kümmerte sich selbstständig um die Bergung. Der Gesamtschaden wird auf 6.000 Euro geschätzt.