POL-SH: Flüchtlinge in Schleswig-Holstein – Landespolizei verstärkt die Präsenz am Standort Neumünster

20.08.2015 – 11:46

Kiel (ots) – Die Landespolizei Schleswig-Holstein reagiert auf die steigenden Zahlen von ankommenden Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Neumünster und erhöht ab heute, 20. August 2015, bis auf weiteres die Präsenz vor Ort. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gewährleisten landesweit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages den Schutz der ankommenden Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und sind an den Unterkünften in Neumünster, Boostedt, Seeth, Albersdorf und Rendsburg mit mindestens 5 Beamtinnen und Beamten präsent. Auch in Kiel und Eggebek wird die Polizei mit einer entsprechenden Anzahl die Ansprechbarkeit vor Ort gewährleisten. Daneben leistet die Landespolizei seit Juli 2015 logistische und personelle Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe, wie zum Beispiel durch die Gestellung von Bussen und entsprechendem Fahrpersonal für den Transport von Flüchtlingen oder durch Personal, welches vorübergehend in der Projektgruppe „Ausbau und Ergänzung zur Flüchtlingserstaufnahme“ unterstützend tätig wird. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in Neumünster ist die Landespolizei nun mit zusätzlichen Einsatzkräften der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei (PD AFB) aus Eutin rund um die Uhr vor Ort.

„Die Sicherheit von Flüchtlingen und der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wir haben uns zu dieser Verstärkungsmaßnahme in Neumünster entschieden, um zentral auf eventuelle Brennpunkte vor Ort, aber auch im gesamten Land, schnell reagieren zu können“, sagte der stellvertretende Landespolizeidirektor, Joachim Gutt.

Die Flüchtlingsthematik führt – wie in anderen Behörden auch – zu einer neuen Schwerpunktsetzung innerhalb der Landespolizei. Das hat zur Folge, dass in einem erhöhten Maße Personal für den Schutz von Erstaufnahmeeinrichtungen und zur Unterstützung der zuständigen Behörden eingesetzt wird. Hinzu kommt, dass in der Fortbildungseinrichtung für die Landespolizei, in Kiebitzhörn, 90 Flüchtlinge untergebracht sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Fortbildungsangebot für die Landespolizei zu reduzieren. Darüber hinaus kann die aktuelle Einsatzlage dazu führen, dass Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein zukünftig nicht in vollem Umfang bei der Unterstützung anderer Bundesländer zur Verfügung stehen. Soweit unabdingbar erforderlich kann es in Einzelfällen zudem zu Einschränkungen bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten kommen. Zuständig für die Erstaufnahme von Flüchtlingen sowie der daraus resultierenden Aufgaben und Maßnahmen sind das Ministerium für Inneres und Bundesangelegen-heiten (MIB) sowie das Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster. Die Landespolizei Schleswig-Holstein berät auf inner- und interministerieller Ebene.

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Silke Tobies

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Quelle: news aktuell / dpa