14.08.2015 – 13:25
Celle (ots) – Wie schon am 04.08.2015, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Celle erneut Radfahrer am Trüllerkreisel.
In der 70-Minütigen Kontrollzeit sprachen die Beamten ca. 15 mündliche Verwarnungen aus. 14 Radfahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt, weil sie Kopfhörer trugen oder die falsche Radwegseite benutzten.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für das Tragen bzw. Benutzen von Kopfhörern während der Fahrt ein Verwarngeld von 10 Euro und für die Benutzung der falschen Radwegseite ein Verwanrgeld von 20 Euro vor.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Thorsten Wallheinke
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: thorsten.wallheinke@polizei.niedersachsen.de