13.08.2015 – 13:12
Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN
Waldkirch: Verantwortung eines Fahrzeughalters
Am vergangenen Mittwoch(12.08.2015)kontrollierte die Polizei in Kollnau einen jugendlichen Rollerfahrer, der ohne Schutzhelm unterwegs war. Zusätzlich hatte der Roller weder Rückspiegel noch ein Versicherungskennzeichen. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Jugendliche lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, der Roller aber bis zu 40 km/h fahren kann. Er hat deshalb nun mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen. Der Besitzer des Mofas ist ein Freund des Jugendlichen, der nun eine Anzeige wegen „Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erwartet. Denn häufig wird nicht berücksichtigt, dass der Halter eines Fahrzeugs die Verantwortung dafür trägt, dass andere Fahrer einerseits berechtigt und imstande sind, das Fahrzeug zu führen, und andererseits sein Fahrzeug bei Benutzung voll funktionsfähig ist.
ur/jj
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