12.08.2015 – 10:41
Freudenstadt (ots) – Freudenstadt: Zeuge erkennt vermissten 57-Jährigen nach Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Tuttlingen durch die Medien; Waldachtal: Alkoholisierter 55-Jähriger ohne Fahrerlaubnis verursacht Verkehrsunfall und flüchtet
Freudenstadt: Zeuge erkennt vermissten 57-Jährigen nach Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Tuttlingen durch die Medien
Am Dienstagabend, kurz nach 21 Uhr erhielt das Polizeirevier Freudenstadt die Mitteilung eines aufmerksamen Verkehrsteilnehmers, dass dieser bei der Vorbeifahrt am Hauptbahnhof Freudenstadt den 57-jährigen vermissten Mann in seinem weißen Pkw Seat auf einem Parkplatz gesehen hatte. Bei der sofortigen Überprüfung durch eine Streifenbesatzung konnte der unversehrte 57-jährige Mann in seinem Auto angetroffen werden. Er wurde vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Ermittlungen zur Motivlage des 57-Jährigen dauern derzeit noch an.
Waldachtal: Alkoholisierter 55-Jähriger ohne Fahrerlaubnis verursacht Verkehrsunfall und flüchtet
Wenige Minuten nach einer Verkehrsunfallflucht, die sich am Dienstagabend in der Maierhofstraße ereignete, konnte der Tatverdächtige an seiner Wohnanschrift von Beamten des Polizeireviers angetroffen werden. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge fuhr der Betroffene von einer Gaststätte aus auf der Maierhofstraße in Richtung Hauptstraße, wo er vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen ein Gebäude prallte. Ohne sich um den entstanden Sachschaden von rund 5.000 Euro zu kümmern, entfernte sich der 55-Jährige mit seinem Fahrzeug, an dem Sachschaden von circa 1.000 Euro entstand, unerlaubt von der Örtlichkeit und begab sich nach Hause. Dort wurde der Betroffene nach Ermittlungen der Polizei Horb angetroffen. Bei der Überprüfung stellten die Polizeibeamten bei dem 55-jährigen Fahrer eine alkoholische Beeinflussung fest, weshalb eine Blutentnahme und die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis angeordnet wurden. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen wurde zudem festgestellt, dass dem Betroffenen bereits 2011 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weshalb er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr nun mit einer Strafanzeige rechnen muss.
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