12.08.2015 – 08:19
Hamburg (ots) – Bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg wurde gestern im Rucksack eines 12-jährigen Jungen eine Schleuder mit Unterarmstütze festgestellt. Der Junge befand sich in Begleitung seiner Mutter, die angab, diese Schleuder in Portugal für ihren Sohn gekauft zu haben, in der Annahme diese sei legal. Beide befanden sich auf den Weg auf die Insel Kos. Die Bundespolizei stellte die Schleuder sicher und fertigte eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach den polizeilichen Maßnahmen konnten die beiden Hamburger ihre Reise fortsetzen. Die Bundespolizei rät: Informieren Sie sich vor Ihrer Flugreise über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen an Bord eines Flugzeuges. Näheres finden Sie unter www.bundespolizei.de
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