11.08.2015 – 11:00
Frankfurt/Main (ots) – Am 9. August 2015 nahmen Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen zwei männliche Personen in Gewahrsam, die Fern- und Nahverkehrszüge ohne gültige Fahrscheine nutzten. Ein 16-Jähriger fuhr von Siegburg/Bonn zum Frankfurter Flughafen als ihn der Zugbegleiter ohne erforderlichen Fahrschein antraf. Der Jugendliche führte kein Ausweisdokument mit sich, weshalb der Zugbegleiter die Bundespolizisten am Flughafen informierte. Bei der Fest-stellung der Personalien stießen die Beamten auf mehrere Fahndungsausschreibungen. Die Bundespolizisten nahmen den 16-Jährigen in Schutzgewahrsam und überstellten ihn an das Jugendamt.
Ein 30-jähriger Mann fuhr am 9. August 2015 ebenfalls ohne gültigen Fahrschein. Am Frank-furter Flughafen übergaben ihn Mitarbeiter der Deutschen Bahn an die Bundespolizei. Die Beamten stellten bei dem Deutschen Fahndungsnotierungen zu einem wegen Räuberischen Diebstahls bestehenden Untersuchungshaftbefehl fest, woraufhin die Verhaftung erfolgte. Der zuständige Haftrichter ordnete am Folgetag Untersuchungshaft an. Der 30-Jährige wartet jetzt in einer Zelle auf sein Strafverfahren.
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