07.08.2015 – 10:16
Diepholz (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden und Polizei Diepholz für Samstag 08.08.2015
SoKo Real: Fluchtfahrzeug aufgefunden Belohnung über 10.000 Euro von privater Seite ausgesetzt
Nach dem Raubüberfall auf einen Geldtransporter am Samstag, den 06.06.2015, gegen 14:20 Uhr, vor dem Realmarkt in der Proppstraße in Stuhr, Gr.-Mackenstedt, konnte die eingerichtete SoKo REAL nun das Fluchtfahrzeug in einem Waldstück in Groß Ippener auffinden. Es handelte sich hierbei um einen grauen Ford Focus, Bj. 1999.
Ermittlungen haben ergeben, dass dieser Fluchtwagen und auch der am Tatort zurückgelassene weiße VW T 4 Multivan zur Jahreswende/Frühjahr 2015 in Oldenburg gekauft wurden. Zur Zeit kann nicht nachvollzogen werden wo sich die Fahrzeuge in den etwa sechs Monaten befunden haben.
Im Rahmen von Zeugenvernehmungen hat die Polizei Phantombilder der jeweiligen Käufer anfertigen lassen. In beiden Fällen handelte es sich um einen Mann im Alter von über 40 Jahren. Die Käufer sollen zwischen 180 cm und 185 cm groß und gepflegt gewesen sein. Diese beiden Phantombilder werden nun von der Staatsanwaltschaft Verden und der Polizei Diepholz veröffentlicht.
Die Polizei fragt: Wer erkennt die Personen? Wo wurden die entsprechenden Fahrzeuge gesehen? Wer hat für diese Fahrzeuge eine Unterstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt oder weiß, wo diese Fahrzeuge untergestellt waren?
Sachdienliche Hinweise nimmt die Sonderkommission unter 05441-9710 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Die Fotos der Fahrzeuge und weitere Informationen sind unter der Homepage des Landeskriminalamtes Niedersachsen http://www.polizei.niedersachsen.de/fahndung/ oder unter der Facebook Seite https://www.facebook.com/LandeskriminalamtNiedersachsen zu finden.
Die Staatsanwaltschaft Verden und die Polizei Diepholz weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Geldtransportfirma die Ermittlungen unterstützt und von privater Seite für entscheidende Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro aussetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Rückfragen bitte an:
Thomas Gissing
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480109
www.pi-dh.polizei-nds.de