GBA: Erklärung des Generalbundesanwalts zu den Ermittlungen wegen der möglicherweise strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) [Pressemappe]
Karlsruhe (ots) – Generalbundesanwalt Harald Range erklärt: "Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich … Lesen Sie hier weiter…