POL-DA: Darmstadt: Zwei Fahrten enden nach Verkehrskontrolle

31.07.2015 – 14:20

Darmstadt (ots) – Zwei Autofahrer mussten ihre Fahrt nach Verkehrskontrollen im Laufe des Donnerstags (30.07.) beenden.

Gegen 8.15 Uhr wurde eine Streife des Verkehrsdienstes der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste auf ein BMW Cabrio aufmerksam, welches tiefergelegt war. Im Rahmen der folgenden Kontrolle stellten die Beamten an dem Wagen des 24-jährigen Reinheimers mehrere technische Veränderungen fest. Das montierte Gewindefahrwerk war, wie auch die montierten Felgen, nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Im Radkasten waren Schleifspuren ersichtlich, was auf einen Kontakt zwischen Rad und Karosserie hindeutete. Weiterhin war ein Endschalldämpfer montiert, an dessen Unterseite eine Plakette mit „Race“ angebracht war. Wie zu erwarten, hatte dieser keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Daneben fielen die unzulässigen Leuchtmittel, welche in den Scheinwerfern verbaut waren, kaum noch ins Gewicht. Die Betriebserlaubnis des Autos war erloschen, die amtlichen Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung wurden sichergestellt und der Zulassungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg übersandt. Auf den Fahrer kommen ein Bußgeld in Höhe von 90,- Euro und ein Punkt in Flensburg zu, der Fahrzeughalter wird zusätzlich mit 135,- Euro Bußgeld sowie einem Punkt rechnen müssen.

Gegen 14 Uhr fiel einer Motorradstreife des Verkehrsdienstes der Wagen eines 32 Jahre alten Roßdorfers auf, an dem nachträglich ebenfalls Veränderungen durchgeführt wurden. Unter anderem konnten an der Außenflanke der Bereifung der Hinterachse Schleifspuren gesichtet werden. Die Räder standen unzulässiger Weise aus dem Radkästen heraus. Weiterhin konnten an allen Rädern Distanzscheiben mit ca. 35 mm Dicke festgestellt werden. Auch die Felgen waren offensichtlich breiter als die eingetragenen 8 Zoll. Für die montierten Pedalauflagen, welche an die Originalpedale geschraubt wurden, konnte kein Zulässigkeitsnachweis vorgelegt werden. Auch die Abgasanlage stimmte offensichtlich nicht mit der, in den Fahrzeugpapieren eingetragenen überein. Die Geräuschentwicklung dieser war stark erhöht. Aufgrund der umfangreichen Feststellungen wurde das Auto zur nahegelegenen TÜH-Prüfstelle geleitet und dort ein Gutachten erstellt. Nach Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen wurde durch diesen festgestellt, dass der PKW aufgrund vieler erheblicher Mängel verkehrsunsicher war, woraufhin die HU-Plakette entfernt wurde. Eine Weiterfahrt in diesem Zustand wurde untersagt.Die amtl. Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung wurden daraufhin sichergestellt und ebenfalls der Zulassungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg übersandt. Eine Wiederzulassung wird erst nach Beseitigung der zahlreichen Mängel möglich sein. Auch hier muss der Fahrer mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und einem Punkt rechnen.

Text: PHK Petricig und PK Götz, Verkehrsdienst

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Quelle: news aktuell / dpa