31.07.2015 – 11:44
Celle (ots) – In Celle häufen sich Anzeigen wegen Trickbetrügereien. Verantwortlich dafür sind oftmals Callcenter die ihren Sitz im Ausland haben.
Anrufer geben sich zumeist als Staatsanwälte oder Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes aus und fordern die Angerufenen, meist Senioren, dazu auf, größere Summen auf ein Auslandskonto zu überweisen. Die Hintergründe, warum sie dieses tun sollen, sind vielfältig. Zum Beispiel wird den Angerufenen suggeriert, dass sie sich im Zuge einer Gewinnspielteilnahme strafbar gemacht haben und eine Strafe zahlen müssen oder mit Hilfe einer angeblichen „Scheinüberweisung“ polizeiliche Ermittlungen unterstützen sollen. Gehen die Betroffenen auf die Forderungen ein, ist das Geld weg. In Zeiten datenbasierter Kommunikation und Geldgeschäften dauert es nur wenige Minuten bis das Geld den Besitzer gewechselt hat. Rückforderungen sind dann in der Regel nicht mehr möglich.
Nur dem umsichtigen Verhalten zwei Celler Ladeninhabern ist es zu verdanken, dass einem Senioren kein finanzieller Schaden entstand. In diesen Läden befinden sich Standorte von Online-Bezahldiensten für den internationalen Geldtransfer. Die Inhaber schöpften Verdacht und und rieten dem Kunden keine Überweisungen ins Ausland zu tätigen.
Die Polizei rät allen Betroffenen, ähnlich wie beim „Enkeltrick“, nicht auf telefonische Geldforderungen einzugehen. Weder Staatsanwälte noch andere Behörden fordern per Telefon zu Geldzahlungen auf und schon gar nicht ins Ausland. Vielmehr tragen Behörden etwaige Forderungen generell schriftlich und mit Fristsetzung vor. Damit ist für die Betroffenen genug Zeit, die Angelegenheit zu überprüfen und sich ggf. an Vertrauenspersonen zu wenden.
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Thorsten Wallheinke
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