31.07.2015 – 10:14
Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN
Obwohl es die gesetzliche Pflicht eines Jeden ist, sich nach einem Verkehrsunfall um die Schadenregulierung zu kümmern, möchte die Polizei das Verhalten eines Autofahrers lobend erwähnen. Ein älterer Herr stieß versehentlich beim Rangieren auf einem großen Parkplatz bei einem Waldkircher Supermarkt leicht gegen ein benachbartes Auto. Für ihn selbstverständlich verweilte der Autofahrer so lange bei dem beschädigten Auto, bis die Eigentümerin zurückkam. Zusätzlich verständigte er die Polizei. Der Personalienaustausch war reine Formsache. Außer der Schadenregulierung, die vermutlich auch für die Versicherung reine Formsache sein dürfte, hat der pflichtbewusste Autofahrer keine weiteren Konsequenzen zu befürchten.
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