24.07.2015 – 16:01
Freiburg (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Freiburger Verkehrs AG und des Polizeipräsidiums Freiburg
Am Freitag, 24.07.2015, fand in der Zeit von 06 Uhr bis 14 Uhr eine gemeinsame Fahndungs- und Kontrollaktion der Polizei des Polizeireviers Freiburg-Nord mit Fahrausweisprüfern in Straßenbahnen der VAG in Freiburg statt.
Die Polizei führte diese Kontrollaktion im Rahmen der Regionalen Großfahndung durch. Die Regionale Großfahndung findet regelmäßig mit unterschiedlichen Fahndungsschwerpunkten statt. Diese aktuell durchgeführte Fahndungsaktion ist ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Eigentums-/ Wohnungseinbruchkriminalität und anderer Kriminalitätsformen. Nach polizeilichen Erkenntnissen werden auch öffentliche Verkehrsmittel zur An- und Abfahrt von Straftätern in die bzw. aus der Freiburger Innenstadt benutzt.
Fahrausweisprüfer von VAG, DB, SBG, SWEG und BSB veranstalten ein Mal pro Quartal Schwerpunktkontrollen in den Verkehrsmitteln der Regio Verkehrsverbundes Freiburg (RVF). Anders als bei den tagtäglichen Prüfungen ist es möglich, mit großen Prüftrupps von jeweils zehn bis 15 Personen alle Fahrgäste eines Busses, einer Straßenbahn oder eines Zuges zu erreichen. Dies geschieht in der Regel durch Ausstiegskontrollen, bei denen jeder Fahrgast gebeten wird seinen Fahrausweis vorzuzeigen. Gemäß den Erfahrungen bei der Freiburger Verkehrs AG sind rund 1,5 bis 2 Prozent der kontrollierten Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Was nach einer überschaubaren Zahl klingt, relativiert sich deutlich, wenn man bedenkt, dass im RVF jedes Jahr rund 117 Millionen Fahrgäste unterwegs sind. Der finanzielle Schaden durch Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis wird seitens des RVF mit rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Das sind Einnahmen, die den 20 Unternehmen des Verbundes am Ende des Jahres in der Kasse fehlen.
Bei den Schwerpunktkontrollen ist es dabei besonders hilfreich, wenn eng mit den Beamtinnen und Beamen der Polizei – zum Beispiel bei Personalienfeststellungen zusammengearbeitet wird.
Bei der Kontrolle wurden durch die Kontrollierenden 150 Verstöße wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt – das ist die juristisch korrekte Bezeichnung für das „Schwarzfahren“. 18 Personen mussten durch die Polizei zum Zwecke von Personalienfeststellungen vor Ort angehalten werden. Bei zwei Personen wurde der jeweils abgelaufene Bundespersonalausweis einbehalten.
Die Kontrollmaßnahme an sich erfuhr bei den Bürgerinnen und Bürgern in den Straßenbahnen und an den Haltestellen eine positive Resonanz.
ah / jj
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