24.07.2015 – Arbeitsunfall – OPR
Fehrbellin
Eine 37-jähriger ist als Gebäudereiniger tätig und reinigte gestern gegen 13.00 Uhr eine Hallendecke auf dem Gelände einer Firma im Gewerbegebiet Tarmow. Hierzu benutzte er ein Reinigungsmittel, welches laut Warnhinweis in konzentrierter Form schwere Verätzungen hervorrufen kann.
Er trug wie üblich einen Schutzanzug und auch Schutzhandschuhe, vergaß aber offenbar , die Handschuhe über den Ärmel des Anzuges zu ziehen, so dass ihm das Reinigungsmittel in den rechten Ärmel lief und am Arm Verätzungen verursachte. Der Geschädigte wurde zur Behandlung ins Krankenhaus Neuruppin gebracht und dort durch den Kriminaldauerdienst vernommen.
Ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter ist nicht erkennbar. Das Amt für Arbeitsschutz wurde verständigt.